Rüstungskontrolle, Abrüstung und Nichtverbreitung von Massenvernichtungswaffen
Die Vernichtung der Bestände aus den Zeiten der Hochrüstung und des Kalten Krieges, die Vermeidung unkontrollierter Waffenproduktion und -verbreitung, das Anliegen der nuklearen Nichtverbreitung - diese Themen bleiben aktuell. Angesichts weiterhin bestehender Konfliktpotenziale in der Welt ist der Einsatz für bestehende Vereinbarunen und Verträge in den internationalen Foren und Institutionen zu Abrüstung, Rüstungskontrolle und Nichtverbreitung wichtiger denn je.
Nukleare Abrüstung und Nichtverbreitung
Der Atomwaffensperrvertrag wurde 1968 unterzeichnet und ist bis heute das wichtigste Instrument zur Kontrolle der nuklearen Rüstungsbegrenzung. Die Einhaltung der Bestimmungen in den Unterzeichnerstaaten wird von der Internationalen Atomenergieorganisation überwacht.
Am 10. September 1996 wurde der Vertrag zum umfassenden Verbot von Nuklearversuchen (CTBT) von der VN-Generalversammlung angenommen und zur Unterzeichnung aufgelegt. Er tritt in Kraft, sobald die darin genannten 44 Nuklearstaaten den Vertrag ratifiziert haben. Derzeit haben 34 dieser Staaten den Vertrag ratifiziert.
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Globale Partnerschaft
Die "Globale Partnerschaft" leistet einen Beitrag zur Reduzierung nuklearer, chemischer, biologischer und radiologischer Proliferationsrisken mit Schwerpunkt zunächst in Rußland. Dabei sind die Vernichtung chemischer Waffen, die Entsorgung russischer U-Boote und die Sicherung von Spaltmaterial prioritär.
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