Häufig gestellte Fragen:
Pass und Reiseausweis
- Wichtige Information zur Beantragung von Reisepässen im Ausland ab dem 01. November 2007 ,
- Ich muss dringend ins Ausland reisen, habe jedoch keinen gültigen Reisepass. Was kann ich tun? ,
- Wo kann ich einen deutschen Reisepass, Kinderreisepass beantragen? ,
- Gibt es verschiedene deutsche Reisepässe, ist der vorläufige Reisepass für die Einreise in alle Länder gültig? ,
- Was ist ein maschinenlesbarer Pass? ,
- Was ist ein vorläufiger Reisepass? ,
- Wie lange muss mein deutscher Reisepass gültig sein, um damit ins Ausland reisen zu können? ,
- Kann mein Reisepass verlängert werden? ,
- Ist mein Personalausweis für die Einreise in mein Reiseland ausreichend oder benötige ich einen Reisepass? Genügt ein vorläufiger Personalausweis? ,
- Was ist ein Kinderausweis, was ist ein Kinderreisepass? ,
- Kann ich meinen Personalausweis verlängern lassen? ,
- Wir werden in Kürze heiraten. Anlässlich der Eheschließung wird sich der Familienname eines/beider Ehegatten ändern. Nach der Hochzeit wollen wir direkt in die Flitterwochen abreisen. Welcher Familienname muss in unseren Reisepässen und unseren Flugtickets erscheinen? ,
- Was ist ein biometrischer Pass? Was ist ein ePass? ,
- Wie hoch sind die Passgebühren? ,
- Was ist ein digitales Passfoto? Was ist der Unterschied zum Passfoto im neuen ePass?
Bitte haben Sie Verständnis, dass Fragen, die in diesem Katalog bereits mit der entsprechenden Antwort aufgeführt sind, nicht individuell beantwortet werden.
Sie haben Ihre Frage und die dazugehörige Antwort nicht finden können? Rufen Sie uns an (zentrale Telefonnummer 030 5000 2000) oder senden Sie uns eine Email.
Ein Mitarbeiter des Bürgerservice wird sich Ihrer Anfrage schnellstmöglich annehmen.