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Der 6. Kontinent: Die Antarktis

Der Kontinent

Die Antarktis ist der kälteste, trockenste und stürmischste aller Kontinente. Sie ist fast 40 mal so groß wie Deutschland und der einzige Erdteil ohne Bevölkerung. Auch im Sommer (Dezember bis Februar) sind 99 Prozent der Antarktis mit Eis bedeckt, stellenweise bis zu 5000 m dick. Sie gilt als "natürliches Archiv" für die Naturgeschichte der Erde und hat entscheidenden Einfluss auf das Weltklima und die über das Südpolarmeer verbundenen Meeresökosysteme. Zahlreiche Staaten nutzen sie als "wissenschaftliches Freiluftlabor", was unter anderem zur Entdeckung des Ozonlochs geführt hat.

Das Antarktis-Vertragssystem

Die Antarktis ist ein staatsfreies Gebiet und untersteht einem völkerrechtlichen Vertragssystem, das die internationalen Beziehungen auf diesem Kontinent regelt. Grundlage ist der Antarktisvertrag (AV) von 1959. Ihm gehören inzwischen 46 Staaten an, darunter die Bundesrepublik Deutschland seit 1979. Der Antarktisvertrag gilt für das Gebiet südlich von 60 Grad südlicher Breite. Er lässt die Nutzung der Antarktis nur für friedliche Zwecke zu und verbietet ausdrücklich alle Maßnahmen militärischer Art. Sein Ziel ist es, die Freiheit der wissenschaftlichen Forschung zu gewährleisten und die internationale Zusammenarbeit zu diesem Zweck zu fördern. Er verbietet Atomtests und die Beseitigung radioaktiven Abfalls in der Antarktis. Die von sieben Mitgliedstaaten (Argentinien, Australien, Chile, Frankreich, Großbritannien, Neuseeland und Norwegen) auf Teile der Antarktis erhobenen Souveränitätsansprüche werden durch den Vertrag ausdrücklich offengelassen und gleichzeitig für die Geltungszeit des Vertrages "eingefroren" (vgl. Art. IV AV). Deutschland macht keine territorialen Ansprüche geltend.

Für einen umfassenden Schutz der antarktischen Umwelt wurde 1991 das Umweltschutzprotokoll zum Antarktisvertrag mit seinen derzeit in Kraft stehenden fünf Anlagen erarbeitet, das für Deutschland zusammen mit dem deutschen Ausführungsgesetz (AUG) 1998 in Kraft getreten ist.

Eine sechste Anlage, die eine Haftungsregelung für umweltgefährdende Notfälle vorsieht, wurde 2005 auf dem Antarctic Treaty Consultative Meeting(ATCM) in Stockholm angenommen. Diese Anlage tritt erst in Kraft, wenn alle Konsultativstaaten sie innerstaatlich umgesetzt haben, was mehrere Jahre beanspruchen dürfte.

Zum Antarktis-Vertragssystem gehören auch das Übereinkommen zur Erhaltung der antarktischen Robben von 1972 (Convention for the Conservation of Antarctic Seals, CCAS) und das Übereinkommen über die Erhaltung der lebenden Meeresschätze der Antarktis von 1980 (Convention on the Conservation of Antarctic Marine Living Ressources, CCAMLR).

Die Konsultativtagungen

Das Steuerungsgremium des Antarktisvertrages ist die jährlich stattfindende Konferenz der Vertragsstaaten mit Konsultativstatus (Antarctic Treaty Consultative Meeting, ATCM), das heißt mit Stimmrecht nach Artikel IX AV. Diesen Status erhalten nur Vertragsstaaten, die ihr besonderes Interesse an der Antarktis durch erhebliche wissenschaftliche Forschungstätigkeiten zum Ausdruck bringen. Zur Zeit sind dies 18 der 46 Mitgliedstaaten, darunter auch Deutschland. Auf den Konsultativtagungen gilt in der Regel das Konsensprinzip, das heißt Entscheidungen können nur im gemeinsamen Einvernehmen der stimmberechtigten Mitglieder getroffen werden. Das Auswärtige Amt vertritt in enger Abstimmung und Zusammenarbeit mit den betroffenen Fachressorts die deutschen Positionen. Die Konsultativtagungen finden jedes Jahr in einem anderen Vertragsstaat statt. Deutschland war Gastgeber der XVI. ATCM 1991 in Bonn. Auf der XXVI.ATCM 2003 in Madrid wurden unter andere, die völkerrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines ständigen Antarktissekretariats geschaffen. Das Sekretatiat soll dem Antarktis-Vertragssystem eine dauerhafte Infrastruktur – insbesondere auch zwischen den jährlichen Konsultativtagungen – geben. Der 1. Exekutivsekretär des Antarktissekretariats wurde 2004 auf der XXVII. ATCM in Kapstadt gewählt. Das Sekretariat hat seine Arbeit offiziell im September 2004 in Buenos Aires aufgenommen. Bei dem Sekretariat handelt es sich momentan noch um ein Interimssekretariat, da es zum Inkrafttreten der Gründungsdokumente notwendig ist, dass alle Konsultativstaaten die Dokumente innerstaatlich umgesetzt haben. Dieser Prozess kann mehrere Jahre beanspruchen. In der Zwischenzeit speist sich das Interimssekretariat aus freiwilligen Beiträgen, woran sich auch Deutschland substanziell beteiligt. Das nächste ATCM wird Ende April 2007 in Neu Delhi stattfinden.

Themen, die die Konsultativtagungen bisher beschäftigt haben, waren vor allem die Umsetzung des Umweltschutzprotokolls, die internationale Forschungszusammenarbeit und der Tourismus in der Antarktis. Außerdem erarbeiteten die Konsultativstaaten eine ergänzende sechste Anlage zum Umweltschutzprotokoll, in der die Haftung für umweltgefährdende Notfälle geregelt wird.

In den insgesamt 29 seit 1961 durchgeführten Konsultativtagungen wurde bis dato ein Regelwerk von inzwischen über 250 Maßnahmen verabschiedet, die überwiegend den antarktischen Umweltschutz betreffen.

Tätigkeiten in der Antarktis

In erster Linie wird in der Antarktis wissenschaftliche Forschung betrieben. In den derzeit über 40 ganzjährig besetzten Forschungsstationen arbeiten Wissenschaftler – vielfach auch in internationaler Kooperation – an verschiedensten Projekten, die von Routinemessungen bis zu Grundlagenforschung reichen. Die deutsche Forschung koordiniert das Alfred-Wegener-Institut für Polar- und Meeresforschung (AWI). Es stellt die erforderliche Ausrüstung und Logistik zur Verfügung und unterhält auch die ganzjährig betriebene Neumayer-Station und das Forschungsschiff Polarstern. Neben den traditionellen Forschungsgebieten wie Geologie, Geophysik, Biologie, Meteorologie rücken immer mehr Fragestellungen zum Thema Klimawandel in den Vordergrund. So wird z.B. mit Eiskernbohrungen im Rahmen eines europäischen Projekts der natürliche Klimawandel in den letzten 500.000 Jahren erforscht. Davon erhofft man sich Rückschlüsse auf den Einfluss der vom Menschen verursachten Umweltverschmutzung auf die derzeitigen Klimaveränderungen und eine Grundlage für Prognosen der künftigen Entwicklung. Auch werden Messungen von Treibhausgasen in der Atmosphäre durchgeführt sowie der Abbau der Ozonschicht über der Antarktis untersucht. Diese Forschungsprogramme verdeutlichen die wichtige Rolle dieses Kontinents für das Weltklima.

Eine andere Nutzung der Antarktis stellen touristische Ausflüge dar. Es handelt sich überwiegend um Landausflüge kleinerer Personengruppen von Kreuzfahrtschiffen aus, doch nehmen die Auswirkungen des Tourismus auf die Arbeit der Forschungsstationen und auf die antarktische Umwelt zu (1990/91: 1055 Touristen, 1995/96: 9212 Touristen, 2003/04: 19.772 Touristen - ohne Überflüge, mit weiter steigender Tendenz). Der Antarktis-Tourismus ist daher ein Schwerpunktthema der ATCM.

Zum Schutz von Umwelt und Forschung verlangt das Umweltschutzprotokoll, dass Reiseveranstalter jede Reise von der national zuständigen Behörde (in Deutschland das Umweltbundesamt) genehmigen lassen. Daneben wurde von den Konsultativstaaten ein Berichtsformular ausgearbeitet, mit dem Tourismus-Veranstalter wichtige Informationen zu ihrem Antarktis-Besuch nach Abschluss der Reise der zuständigen nationalen Behörde mitzuteilen haben. Auf der Konsultativtagung 1994 in Kyoto haben die Konsultativstaaten beschlossen, Antarktis-Touristen und Touristikunternehmen einen strengen Verhaltens- und Maßnahmenkatalog (einen sogenannten Leitfaden) zum größtmöglichen Schutz der Tiere, Umwelt und wissenschaftlichen Forschung in der Antarktis mit auf den Weg zu geben. Auf der letzten ATCM in Edinburgh 2006 sind diese sogenannten Visitor Guidelines auf weitere Gebiete der Antarktis erstreckt worden.

Der Schutz der Antarktis

Der Schutz der Antarktis und ihrer empfindlichen Ökosysteme vor Umweltschäden hat auch auf Grund ihrer Bedeutung für das Weltklima für die Konsultativstaaten immer größeres Gewicht erhalten. Dabei standen viele Jahre die möglichen Auswirkungen von Bergbauaktivitäten auf die antarktische Umwelt im Mittelpunkt. Ein Ressourcenübereinkommen von 1988, das die Gewinnung mineralischer Rohstoffe unter Beachtung strenger Umweltschutzvorschriften zulassen sollte (CRAMRA), trat mangels Ratifikation nicht in Kraft. Stattdessen wurde der kommerzielle Abbau mineralischer Ressourcen durch das Umweltschutzprotokoll von 1991 ganz verboten. Dieses Protokoll und seine derzeit in Kraft stehenden fünf Anlagen umfassen materielle und Verfahrensregelungen für umweltgerechtes Verhalten auf dem 6. Kontinent, darunter eine Genehmigungspflicht für jede erhebliche Aktivität in der Antarktis (zum Beispiel Forschungsexpeditionen und Touristenreisen) und Umweltverträglichkeitsprüfungen. Die im Jahr 2005 angenommene, aber noch nicht in Kraft getretene sechste Anlage "Haftung für umweltgefährdende Notfälle" ist die erste internationale Haftungsregelung für Umweltschäden in der Antarktis und ein wichtiger Schritt zu einem umfassenden Haftungsregime zum Schutz der anarktischen Umwelt sowie deren abhängiger und verbundener Ökosysteme. Deutsche Vorhaben in der Antarktis müssen entsprechend vom Umweltbundesamt (UBA) genehmigt werden (§ 3 Umweltschutzprotokoll-Ausführungsgesetz).

Eine wichtige Rolle beim Schutz des antarktischen Ökosystems spielt das CCAMLR (Abkommen über die Erhaltung der lebenden Meeresschätze von 1980). Zur Durchsetzung und Überwachung dieses Abkommens wurde die CCAMLR-Kommission mit Sitz in Hobart, Australien gegründet. Sie legt Quoten für den Fischfang in antarktischen Gewässern fest und kontrolliert deren Einhaltung. Eine zunehmende Bedrohung für das empfindliche ökologische Gleichgewicht stellt der illegale Fischfang (illegal, unregulated and unreported fishing, IUU) dar, durch den nicht nur die Fischbestände sondern auch der Bestand von Seevögeln und Robben gefährdet wird. Immer wieder werden von den Anrainerstaaten Schiffe beim verbotenen Fischfang überrascht, aufgebracht und der Fang beschlagnahmt. Eine umfassend wirksame Bekämpfung des IUU-Fischfangs ist in den unwirtlichen und weitläufigen antarktischen Gewässern jedoch schwierig.

Die Antarktis in der Generalversammlung der Vereinten Nationen

Die Antarktis steht seit 1983 auf der Tagesordnung der Vereinten Nationen (VN). Eine Initiative Malaysias, die darauf abzielte, das Antarktis-Vertragssystem den Vereinten Nationen zu unterstellen und die Antarktis zum "gemeinsamen Erbe der Menschheit" zu erklären, hatte auf Grund des Widerstands der Antarktis-Vertragsstaaten keinen Erfolg. Diese verweisen darauf, dass jedem VN-Mitglied der Beitritt zum Antarktisvertragssystem offen stehe und sich dieses Vertragssystem als effizient erwiesen und bewährt habe. Die 49. VN-Generalversammlung 1994 hat wieder Abstand von den Resolutionen genommen, die das Antarktis-Vertragssystem den Vereinten Nationen unterstellen wollten.

Stand 31.01.2007

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