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Landesflagge Burundi
Reise- und Sicherheitshinweise

Stand 16.09.2007
(Unverändert gültig seit: 20.08.2007)

Weltweiter Sicherheitshinweis

Die weltweite Gefahr terroristischer Anschläge besteht fort.

Vorrangige Anschlagsziele sind Orte mit Symbolcharakter. Dazu zählen Regierungs- und Verwaltungsgebäude, Verkehrsinfrastruktur (insb. Flugzeuge, Bahnen, Schiffe), Wirtschafts- und Tourismuszentren, Hotels, Märkte, religiöse Versammlungsstätten sowie generell größere Menschenansammlungen. Es kommt zu Sprengstoffanschlägen, Angriffen mit Schusswaffen, Entführungen und Geiselnahmen.

Der Grad der terroristischen Bedrohung ist von Land zu Land unterschiedlich. Eine Anschlagsgefahr besteht insbesondere in Ländern und Regionen, wo bereits wiederholt Terrororganisationen aktiv waren, wo Terroristen über Rückhalt in der lokalen Bevölkerung verfügen oder wo Anschläge mangels effektiver Sicherheitsvorkehrungen vergleichsweise leicht verübt werden können. Informationen über Terrorgefahren finden sich in den länderspezifischen Sicherheitshinweisen. Diese werden regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst.

Die Gefahr, Opfer eines Anschlages zu werden ist im Vergleich zu anderen Risiken, die Reisen ins Ausland mit sich bringen, wie Unfällen, Erkrankungen oder gewöhnlicher Kriminalität, vergleichsweise gering.

Das Auswärtige Amt empfiehlt allen Reisenden nachdrücklich ein sicherheitsbewusstes und situationsgerechtes Verhalten. Reisende sollten sich vor und während einer Reise sorgfältig über die Verhältnisse in Ihrem Reiseland informieren, sich situationsangemessen verhalten, die örtlichen Medien verfolgen und verdächtige Vorgänge (unbeaufsichtigte Gepäckstücke in Flughäfen oder Bahnhöfen, verdächtiges Verhalten von Personen o.ä.) den örtlichen Polizei- oder Sicherheitsbehörden melden.

Es folgen die landesspezifischen Hinweise:

Stand 16.09.2007
(Unverändert gültig seit: 20.08.2007)

Landesspezifische Sicherheitshinweise

In Bujumbura besteht besonders nachts die Gefahr bewaffneter Raubüberfälle. Es wird daher dringend davon abgeraten, bei Dunkelheit zu Fuß unterwegs zu sein.

Gebiete in Grenznähe zur Demokratischen Republik Kongo und zu Ruanda können gewisse Sicherheitsrisiken bergen. Fahrten außerhalb Bujumburas sollten nur tagsüber unter Beachtung der nötigen Sicherheitsvorkehrungen durchgeführt werden.

Die deutsche Botschaft in Bujumbura ist seit September 2006 wieder geöffnet.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige

Für die Einreise nach Burundi wird ein Visum benötigt, das in Deutschland bei der burundischen Botschaft in Berlin beantragt werden kann. Das Visum wird nur dann an der Grenze ausgestellt, wenn der Reisende normalerweise in einem Land lebt, in dem es keine burundische Botschaft gibt.

Das Einreisedokument muss mindestens 6 Monate gültig sein. Es besteht keine Registrierungspflicht nach Einreise.

Der deutsche Kinderausweis wird anerkannt. Der Eintrag eines Kindes in den Reisepass eines Elternteils ist ausreichend. Es bestehen keine besonderen Vorschriften für alleinreisende Minderjährige oder bei Reise mit nur einem sorgeberechtigten Elternteil.

Weitere offizielle Einreisebestimmungen der Republik Burundi sind nicht vorhanden. Einreisende sollten sich an die international üblichen Regeln halten (u.a. keine Einfuhr von Waffen, Drogen usw.).

Medizinische Hinweise

In Burundi gibt es folgende Gesundheitsrisiken: Darminfektionen einschließlich Amöbiasis, Hepatitis A, Typhus, Bilharziose, Hepatitis B und C, Geschlechtskrankheiten, HIV/AIDS, Tollwut, Schlafkrankheit, Malaria (s.unten)

Seltener sind Polio, Elefantitis, Flussblindheit, Gelbfieber, Fleckfieber.

Bei Einreise ist grundsätzlich eine Gelbfieberimpfung nachzuweisen. Weitere Pflichtimpfungen werden derzeit nicht verlangt.

Generell werden folgende Standardimpfungen empfohlen: Tetanus, Diphtherie, Polio, Hepatitis A.

Bei längerfristigem Aufenthalt im Gastland sollte zusätzlich ein Impfschutz gegen folgende Erkrankungen vorliegen: Gelbfieber, Hepatitis B, Typhus, Meningitis, evtl. Tollwut.

In Burundi besteht ein ganzjähriges, hohes Malariarisiko. Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Malarone, Doxycyclin, Lariam) auf dem Markt erhältlich. Die Auswahl und persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme einer Chemoprophylaxe mit einem Tropen- bzw. Reisemediziner besprochen werden.

Für weitere Informationen steht der Regionalarzt der Botschaft Nairobi/Kenia zur Verfügung.

Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

Die Angaben sind

  • zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
  • auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
  • immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
  • trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.

Haftungsausschluss

Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Diese kann Ihnen vom Auswärtigen Amt nicht abgenommen werden. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird im Zweifelsfall empfohlen.

Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen in Rechnung gestellt werden. Dies sieht das Konsulargesetz vor.

Auswärtiges Amt
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Zusatzinformationen:

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