Startseite

Springe direkt zu: Seiteninhalt:, Zusatzinformationen:, Hauptmenü, Servicemenü, Suche


Landesflagge Korea (Republik Korea, Südkorea)
Reise- und Sicherheitshinweise

Stand 17.09.2007
(Unverändert gültig seit: 03.01.2007)

Weltweiter Sicherheitshinweis

Die weltweite Gefahr terroristischer Anschläge besteht fort.

Vorrangige Anschlagsziele sind Orte mit Symbolcharakter. Dazu zählen Regierungs- und Verwaltungsgebäude, Verkehrsinfrastruktur (insb. Flugzeuge, Bahnen, Schiffe), Wirtschafts- und Tourismuszentren, Hotels, Märkte, religiöse Versammlungsstätten sowie generell größere Menschenansammlungen. Es kommt zu Sprengstoffanschlägen, Angriffen mit Schusswaffen, Entführungen und Geiselnahmen.

Der Grad der terroristischen Bedrohung ist von Land zu Land unterschiedlich. Eine Anschlagsgefahr besteht insbesondere in Ländern und Regionen, wo bereits wiederholt Terrororganisationen aktiv waren, wo Terroristen über Rückhalt in der lokalen Bevölkerung verfügen oder wo Anschläge mangels effektiver Sicherheitsvorkehrungen vergleichsweise leicht verübt werden können. Informationen über Terrorgefahren finden sich in den länderspezifischen Sicherheitshinweisen. Diese werden regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst.

Die Gefahr, Opfer eines Anschlages zu werden ist im Vergleich zu anderen Risiken, die Reisen ins Ausland mit sich bringen, wie Unfällen, Erkrankungen oder gewöhnlicher Kriminalität, vergleichsweise gering.

Das Auswärtige Amt empfiehlt allen Reisenden nachdrücklich ein sicherheitsbewusstes und situationsgerechtes Verhalten. Reisende sollten sich vor und während einer Reise sorgfältig über die Verhältnisse in Ihrem Reiseland informieren, sich situationsangemessen verhalten, die örtlichen Medien verfolgen und verdächtige Vorgänge (unbeaufsichtigte Gepäckstücke in Flughäfen oder Bahnhöfen, verdächtiges Verhalten von Personen o.ä.) den örtlichen Polizei- oder Sicherheitsbehörden melden.

Es folgen die landesspezifischen Hinweise:

Stand 17.09.2007
(Unverändert gültig seit: 03.01.2007)

Landesspezifische Sicherheitshinweise

Die durch das Nuklearprogramm Nordkoreas hervorgerufenen politischen Spannungen auf der koreanischen Halbinsel haben bislang keine Auswirkungen auf die Sicherheitslage in Südkorea.

In letzter Zeit ist eine erhöhte Gefährdung durch  allgemeine Kriminalität festzustellen.

Die Lage wird aufmerksam verfolgt. Deutsche Staatsangehörige, die eine Unterrichtung im Krisenfall wünschen und die länger als drei Monate im Lande bleiben, können sich bei der Deutschen Botschaft in Seoul zur sog. "Deutschenliste" anmelden.

Allgemeine Reiseinformationen

Die koreanische Halbinsel liegt am östlichen Ende des asiatischen Kontinents zwischen China und Japan. Sie erstreckt sich rund 1.000 km in südlicher Richtung und ist an der schmalsten Stelle 216 km breit. Korea gehört zu den gebirgigsten Gegenden der Welt. An der Ostküste fallen die Berge steil ins Meer ab; nur die südlichen und westlichen Küstenebenen, die 20% des Landes ausmachen, können in größerem Maße landwirtschaftlich genutzt werden. Im Norden bilden die Flüsse Tumen und Yalu die Grenze zu China und Russland. Etwa in Höhe des 38. Breitengrades verläuft eine entmilitarisierte Zone, die Südkorea von Nordkorea trennt. Südkorea hat eine Fläche von 99.392 qkm bei 48 Millionen Einwohnern.

Korea liegt in der gemäßigten Klimazone und hat vier ausgeprägte Jahreszeiten mit kalten, trockenen Wintern und heißen Sommern, in denen während der Regenzeit im Juli und August etwa die Hälfte der jährlichen Niederschläge fällt. Frühling und Herbst sind die angenehmsten Jahreszeiten.

Geldwechsel ist am Flughafen, bei allen Banken und größeren Hotels möglich. In vielen Hotels, Restaurants und Geschäften kann auch mit Kreditkarten bezahlt werden. Euroschecks werden nicht akzeptiert.

Mit Wirkung vom 1. Januar 2002 können Geschäftsreisende und Touristen aus Deutschland, die im Besitz eines gültigen internationalen Führerscheins sind, einen PKW in Korea fahren und auch anmieten. Für Personen, die sich länger als ein Jahr in Korea aufhalten möchten, ist jedoch zu beachten, dass der Führerschein nur zum Fahren innerhalb des ersten Jahres nach der Einreise berechtigt. Wer sich bereits länger als ein Jahr in Korea aufhält, muss deshalb einen koreanischen Führerschein beantragen.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige

Für die Einreise nach Korea benötigen deutsche Staatsangehörige einen gültigen Reisepass/mit Lichtbild versehenen Kinderpass. Bei Kindern genügt es auch, wenn sie im Pass eines Elternteils als Begleitperson eingetragen sind. Deutsche Staatsangehörige können als Touristen für Aufenthalte von bis zu 90 Tagen visumfrei einreisen. Wer in Korea arbeiten oder studieren will, benötigt ein Visum. Mit Inkrafttreten der Vereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Korea über wechselseitige Erleichterungen des Reiseverkehrs zum 01.01.2005 kann der erforderliche Aufenthaltstitel auch innerhalb von 90 Tagen nach Einreise bei der koreanischen Immigration Office eingeholt werden. Diese Neuregelung ist jedoch bei den koreanischen Behörden noch nicht ausreichend bekannt. Es wird daher empfohlen, vor der Abreise bei der koreanischen Botschaft oder beim nächsten koreanischen Konsulat in Deutschland ein Visum zu beantragen.

Für die Einreise nach Korea sind keinerlei Impfungen erforderlich.Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird

Medizinische Hinweise

Impfschutz: Der Gesundheitsdienst des Auswärtigen Amts empfiehlt Schutz gegen Tetanus, Diphtherie, Polio und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über drei Monate auch Hepatitis B. Bei besonderer Exposition (Landaufenthalt, Jagd, Jogging u.a.) kann Impfschutz auch gegen Typhus, evtl. auch gegen Japan-Enzephalitis sehr sinnvoll sein. Im persönlichen Beratungsgespräch mit dem Tropenarzt bzw. dem Impfarzt mit tropen- und reisemedizinischer Erfahrung sollen diese und andere Fragen entschieden werden.

HIV / Aids ist im Lande ein Problem und eine Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen: Sexualkontakte, unsaubere Spritzen oder Kanülen und Bluttransfusionen können ein lebensgefährliches Risiko bergen. Gelegentlich wird für längere Aufenthalte ein HIV-Testergebnis verlangt. Vor der Abreise wird hierzu Rücksprache mit der koreanischen Botschaft empfohlen.

Prophylaxe: Durch hygienisches Essen und Trinken (nur abgekochtes, nichts lau aufgewärmtes) und konsequenten Mückenschutz (Repellentien, Mückennetz, bedeckende Kleidung, Verhalten) können die meisten Durchfälle und andere Tropen- und Infektionserkrankungen vermieden werden. Weitere Tropen- und Infektionserkrankungen kommen vor, allerdings in sehr unterschiedlicher Gefährdung der Reisenden.

Die medizinische Versorgung im Lande ist in den großen Städten mit Europa zu vergleichen, kann aber gelegentlich technisch, apparativ und/ oder hygienisch problematisch sein. Vielfach fehlen auch europäisch ausgebildete Englisch / Französisch sprechende Ärzte. Ein ausreichender, weltweit gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung sind dringend empfohlen. Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs den Temperaturen entsprechend geschützt werden (Kühlkette?). Auch hierzu ist individuelle Beratung durch einen Tropenarzt bzw. Reisemediziner sinnvoll.

Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

Die Angaben sind

  • zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
  • auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
  • immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
  • trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.

Besondere Zollvorschriften

Das Bundeslandwirtschaftsministerium bittet Reisende nach Südkorea dringend darum, keine Lebensmittel aus der Region nach Deutschland zu bringen. In Korea sind mehrere Fälle der für Menschen ungefährlichen, für die Landwirtschaft aber verheerenden Maul- und Klauenseuche ausgebrochen. Aus Sicherheitsgründen sollten daher Reisende völlig auf Lebensmittel-Mitbringsel verzichten.

Die Einfuhr von Waffen ist untersagt. Devisen (Bargeld) dürfen nur bis zu einer Höhe von US-Dollar 10.000 eingeführt werden. Darüber hinausgehende Beträge müssen angemeldet werden.

Haustiere (Hunde und Katzen), die aus Deutschland eingeführt werden, benötigen ein Tiergesundheitszeugnis und einen Nachweis, dass sie vor mindestens 30 Tagen gegen Tollwut geimpft wurden. Werden diese Nachweise nicht erbracht, werden die Haustiere in Quarantäne genommen.

Aufgrund diverser Tierseuchen in Europa (BSE, Maul- und Klauenseuche, Vogelgrippe) ist die Einfuhr von Fleisch- und Wurstwaren sowie Milchprodukten streng verboten. Untersagt ist ebenso die Einfuhr von Obst und Gemüse sowie von Nüssen und Reis.

Besondere strafrechtliche Bestimmungen

Militärische Einrichtungen dürfen nicht fotografiert werden.

Drogendelikte werden mit hohen Haftstrafen geahndet. Das koreanische Recht kennt die Unterscheidung zwischen "harten" und "weichen" Drogen nicht. Ebenso wenig sieht das koreanische Recht ein Absehen von Strafe beim Besitz geringer Mengen illegaler Drogen vor.

Haftungsausschluss

Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Diese kann Ihnen vom Auswärtigen Amt nicht abgenommen werden. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird im Zweifelsfall empfohlen.

Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen in Rechnung gestellt werden. Dies sieht das Konsulargesetz vor.

Auswärtiges Amt
Bürgerservice
Arbeitseinheit 040
D-11013 Berlin
Tel.: (030) 5000-2000
Fax: (030) 5000-51000

Zusatzinformationen:

Merkblätter des Gesundheitsdienstes



Für diese Seite:


Impressum © 1995-2007 Auswärtiges Amt