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Informationsfreiheitsgesetz

Jeder hat nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen, d.h. Aufzeichnungen des Auswärtigen Amts. Für Auskunftsersuchen zu dem Dienstleistungsangebot des Auswärtigen Amts steht Ihnen das Informationsangebot des Bürgerservice im Auswärtigen Amt zur Verfügung. Vor einer Anfrage sollten Sie außerdem bedenken, ob die von Ihnen gewünschte Information bereits aus allgemein zugänglichen Quellen wie z.B. Büchern, Zeitschriften oder dem Internet erlangt werden kann.
Bitte beachten Sie, dass Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) kostenpflichtig sein kann.

Wenn Sie per E-Mail eine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) über diese Webseite an das Auswärtige Amt richten möchten, senden Sie uns bitte eine E-Mail mit dem untenstehenden Formular.

Sie erreichen das Auswärtige Amt unter folgender Postadresse:
Auswärtiges Amt
Arbeitsstab Informationsfreiheitsgesetz (AS-IFG)
11013 Berlin

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Der Bürgerservice im Auswärtigen Amt

Der Bürgerservice des Auswärtigen Amts berät Sie gerne telefonisch oder per Email in allen Bereichen, die zum Dienstleistungsangebot des Auswärtigen Amts gehören. Bitte prüfen Sie aber zunächst, ob Sie die Antwort auf ihre Frage nicht bereits im Katalog der 100 häufigsten Bürgeranfragen finden.



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