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Der Sprachendienst des Auswärtigen Amts

Zuständigkeiten und Aufgaben

Der Sprachendienst des Auswärtigen Amts nimmt zentral die fremdsprachlichen Aufgaben für das Auswärtige Amt, das Bundeskanzleramt und das Bundespräsidialamt wahr. Für außenpolitisch relevante Veranstaltungen steht er auch dem Deutschen Bundestag zur Verfügung.

Innerhalb des Auswärtigen Amts übt der Sprachendienst die Fachaufsicht über alle Sprachendienste der deutschen diplomatischen und berufskonsularischen Auslandsvertretungen aus und berät diese in allen Fragen des Dolmetschens, Übersetzens und der Terminologie sowie der Sprachfortbildung.

Fachbereiche des Sprachendienstes

Der Sprachendienst ist in fünf Fachbereiche gegliedert: Dolmetschdienst, Übersetzungsdienst, Übersetzungsdienst für völkerrechtliche Übereinkünfte, IT, Terminologie- und Dokumentationsdienst sowie Sprachlernzentrum. Die Mitarbeiter des Sprachendienstes sind - je nach Sprache, Auslastungsgrad und Eignung - in bis zu fünf Fachbereichen tätig.

Dolmetschen und Übersetzen

Die beiden Hauptaufgaben des Sprachendienstes sind das Dolmetschen und Übersetzen: Aufgabe der Dolmetscherinnen und Dolmetscher ist es, bei Gesprächen oder Verhandlungen im In- und Ausland die sprachliche Verständigung zu gewährleisten. Die Übersetzerinnen und Übersetzer fertigen schriftliche Übersetzungen aus den Fremdsprachen ins Deutsche oder umgekehrt an, überprüfen fremdsprachig verfasste Texte und werden auch bei internationalen Konferenzen als Konferenzübersetzer/innen eingesetzt. Die Themen umfassen praktisch alle Wissensgebiete. Als Textarten kommen vor: Reden, die vor ausländischem Publikum gehalten oder für die Öffentlichkeitsarbeit im Ausland benötigt werden, Korrespondenz mit den Repräsentanten fremder Staaten, völkerrechtliche Verträge jeder Art, diplomatische Demarchen, Besuchsprogramme, Verhandlungsprotokolle und vieles andere mehr.

Übersetzungsdienst für völkerrechtliche Übereinkünfte

Die abschließende sprachliche Prüfung der internationalen Übereinkünfte findet im spezialisierten Übersetzungsdienst für völkerrechtliche Übereinkünfte statt. Hier wird dafür gesorgt, dass der amtliche deutsche Wortlaut mit der oder den Sprachfassungen der Vertragspartner übereinstimmt und in der solchen Texten entsprechenden Weise formuliert ist.

Terminologie, mehrsprachige Informationstechnik, Dokumentation

Ein weiterer Fachbereich befasst sich mit Fragen der mehrsprachigen Informationstechnik, mit der Erarbeitung spezifischer Terminologien (z.B. Länderbezeichnungen, Namen deutscher und internationaler Institutionen und Organisationen, Titel völkerrechtlicher Verträge) sowie der Zusammenstellung und Koordination fremdsprachiger Dokumentation. Überdies wirkt dieser Fachbereich bei der Normungsarbeit verschiedener DIN-Ausschüsse mit. Bibliographische Angaben zum mehrsprachigen Länderverzeichnis und zur Terminologischen Schriftenreihe des Auswärtigen Amts.

Sprachlernzentrum

Das Sprachlernzentrum ist für die Sprachfortbildung der Angehörigen des Auswärtigen Amts zuständig. Hier werden – auf die besonderen Bedürfnisse des Amts zugeschnitten - Unterrichtsmaßnahmen in über 60 Fremdsprachen im In- und Ausland geplant, koordiniert und didaktisch betreut. Ferner werden Sprachprüfungen abgenommen.

Internationale Beziehungen

Der Sprachendienst unterhält vielfältige internationale Beziehungen: Neben der Zusammenarbeit mit internationalen Berufsverbänden wie der AIIC und universitären Ausbildungsstätten sowie der aktiven Mitarbeit in der KÜDES (Konferenz der Übersetzungsdienste europäischer Staaten) bestehen auch regelmäßige Austauschkontakte mit den Sprachendiensten anderer Staaten wie zum Beispiel Frankreich, USA und Kanada sowie mit den Übersetzungsdiensten des Europäischen Parlaments und der Europäischen Kommission.

Stand 02.10.2006

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