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Organisationsgeschichte des Politischen Archivs

Bald nach dem Ersten Weltkrieg wurde die Organisation des Auswärtigen Amts reformiert und 1920 ein Hauptarchiv eingerichtet, das 1923 den Namen "Politisches Archiv des Auswärtigen Amts" erhielt. Es war für die Aufbewahrung der völkerrechtlichen Verträge sowie der Akten der Zentrale des Auswärtigen Amts und der Auslandsvertretungen zuständig. Eng mit ihm verbunden war das "Schuldreferat", das auf außenpolitischem Gebiet den auf Artikel 231 des Versailler Friedensvertrages beruhenden Vorwurf der Alleinschuld Deutschlands am Ausbruch des Ersten Weltkriegs bekämpfen und entkräften sollte und das dafür ständig auf die im Politischen Archiv aufbewahrten Akten zurückgreifen musste. 1937 wurden beide unter der Bezeichnung "Politisches Archiv und Historisches Referat" zu einer Arbeitseinheit innerhalb der Zentralabteilung vereinigt.

Als Folge des Zweiten Weltkriegs gelangten die von der sowjetischen Besatzungsmacht beschlagnahmten Teile des Archivs aus der Zeit bis 1945 in das jetzt vom Bundesarchiv – Abteilung Reich – übernommene ehemalige Zentrale Staatsarchiv der DDR. Die westlichen Besatzungsmächte gaben die von ihnen beschlagnahmten Akten an das Auswärtige Amt zurück.

Mit der Errichtung des Auswärtigen Amts der Bundesrepublik Deutschland war 1951 auch das Politische Archiv wieder entstanden. Erwähnen die "Organisatorische Aufgliederung der Dienststelle für Auswärtige Angelegenheiten beim Bundeskanzleramt" vom 1.8.1950 und die "Vorläufige Übersicht über die Geschäftsverteilung des Auswärtigen Amts" vom 10.10.1951 noch Bibliothek und Archiv als ein Referat, so führt der "Geschäftsverteilungsplan des Auswärtigen Amts" vom 1.12.1952 das Politische Archiv und Historische Referat als eigenständige Arbeitseinheit der Unterabteilung Organisation und Verwaltung an. Seit dem Juli 1997 lautet die Bezeichnung Referat 117 – Politisches Archiv und Historischer Dienst.

Seine Aufgabe war in Paragraph 10 des Gesetzes über den Auswärtigen Dienst (GAD) vom 30.4.1990 (BGBl 1990 I S. 1842) nochmals festgeschrieben worden: "Im Politischen Archiv des Auswärtigen Amts werden die Urschriften oder beglaubigten Abschriften der völkerrechtlichen Vereinbarungen des Deutschen Reiches und der Bundesrepublik Deutschland sowie alle Unterlagen aufbewahrt, die der Auswärtige Dienst zur Erfüllung seiner Aufgaben benötigt." Darüber hinaus werden im Politischen Archiv die Archivalien auf Dauer gesichert, aufbereitet und der wissenschaftlichen Forschung zugänglich gemacht.

Seit der Wiedervereinigung Deutschlands am 3.10.1990 umfasst das Politische Archiv auch die Verträge und Akten des Ministeriums für Auswärtige Angelegenheiten (MfAA) der Deutschen Demokratischen Republik. In dem 1949 errichteten Ministerium hat es seit 1951 ein zunächst direkt dem Staatssekretär unterstelltes Verwaltungsarchiv mit der Bezeichnung "Dokumentenarchiv" gegeben, das zur Aufnahme der Akten der Behörde, der Auslandsvertretungen und eines Teils der völkerrechtlichen Verträge und Ressortabkommen (ein weiterer befand sich beim Ministerrat) bestimmt war. Es wurde seit 1960 als "Wissenschaftliches Archiv" bezeichnet und erhielt 1966 vom Ministerium des Innern (Staatliche Archivverwaltung) den Charakter eines selbständigen Endarchivs zuerkannt. Seit 1981 bildete es die Abteilung "Archiv" in der Hauptabteilung "Rechts- und Vertragswesen".

In Folge des Umzugs der Bundesregierung von Bonn nach Berlin wurden 1999 und 2000 auch die Akten des Auswärtigen Amts und die Verträge aus Bonn in den neuen Dienstsitz der Behörde im ehemaligen Reichsbankgebäude überführt, wo sie zusammen mit den Akten des Ministeriums für Auswärtige Angelegenheiten und den Verträgen der Deutschen Demokratischen Republik aufbewahrt werden.

Die Unterlagen des gesamten, über 25 Regalkilometer umfassenden Archivs beginnen in der Regel 1867 mit der Gründung des Norddeutschen Bundes. Nach dem Zweiten Weltkrieg setzt die Überlieferung im September 1949 mit den Unterlagen der Dienststelle für Auswärtige Angelegenheiten des Bundeskanzleramts ein, die 1951 vom Auswärtigen Amt übernommen wurden bzw. mit den ersten Akten des Ministeriums für Auswärtige Angelegenheiten der Deutschen Demokratischen Republik. Den Schwerpunkt der Aktenüberlieferung bildet jeweils das Schriftgut der Zentrale, gefolgt von den Unterlagen der deutschen Auslandsvertretungen, über 30.000 bi- und multilateralen Verträgen sowie 300 Diplomaten-Nachlässen, über 10.000 Fotos und ca. 300 audiovisuellen Einheiten.

Das Politische Archiv hat gegenwärtig etwa folgenden Umfang (in laufenden Metern):

Akten aus der Zeit bis 1945
5.000 R-Bestand
3.300 Auslandsvertretungen
450 Personalakten

Akten aus der Zeit nach 1949
4.900 B-Bestand
6.500 Zwischenarchiv
1.350 Auslandsvertretungen
3.100 MfAA-Bestand
800 Personalakten

Stand: Februar 2005

Zusatzinformationen:

Diplomatenuniform



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