Umzugskosten
Inhalt
Der Begriff Umzugskostenvergütung
Wer hat Anspruch auf Umzugskostenkostenvergütung?
Rechtsgrundlagen
Zuständigkeiten des Dienstleistungszentrums
Was ist bei der Antragstellung zu beachten?
Der Begriff Umzugskostenvergütung
Unter dem Begriff "Umzugskostenvergütung" lassen sich die Erstattungsleistungen für Aufwendungen zusammenfassen, die im Zusammenhang mit der Durchführung eines dienstlich veranlassten Umzuges entstanden sind, für den Umzugskostenvergütung zugesagt worden ist.
Wer hat Anspruch auf Umzugskostenvergütung?
Anspruchsberechtigt sind u.a. Bundesbeamte und in den Bundesdienst abgeordnete Beamte, Soldaten und Richter des Bundes, Ruhestandsbeamte sowie die Hinterbliebenen der vorgenannten Personengruppen.
Im Rahmen der Tarifbestimmungen werden Umzugskostenvergütungen auch für Angestellte und Arbeiter des Bundes gewährt.
Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen für die Gewährung von Umzugskostenvergütungen sind das Bundesumzugskostengesetz (BUKG) in Verbindung mit der Auslandsumzugskostenverordnung (AUV), der Trennungsgeldverordnung(TGV), der Auslandstrennungsgeldverordnung (ATGV), der Aufwandsentschädigungsrichtlinie (AER), dem Bundesreisekostengesetz (BRKG) und dem Einkommensteuergesetz (EStG).
Zuständigkeiten des Dienstleistungszentrums
Das Dienstleistungszentrum des Bundesamtes für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen bearbeitet an den Standorten Bonn und Berlin die Anträge auf Gewährung von Umzugskosten und Trennungsgeld der Beschäftigten zahlreicher öffentlicher Arbeitgeber.
Daneben ist dem Dienstleistungszentrum als temporäre Aufgabe die zentrale Abrechnung der dienstlich veranlassten Umzüge nach dem Berlin/Bonn-Gesetz für rund 8.500 Antragsteller aus den Bereichen der Bundesressorts sowie der Bundestagsfraktionen übertragen worden.
Eine aktuelle Übersicht der Zuständigkeitsverteilung auf die Standorte Bonn und Berlin finden Sie hier.
Was ist bei der Antragstellung zu beachten?
Antrag
Umzugskostenvergütungen werden nur auf schriftlichen Antrag gewährt. Antragsformulare stehen Ihnen hier zum Download zur Verfügung.
Unterschrift
Die Anträge sind vom Anspruchsberechtigten selbst zu unterschreiben.
Antragsfrist
Umzugskostenvergütungen müssen innerhalb eines Jahres nach Beendigung des Umzuges beantragt werden.
Maßgebend ist das Eingangsdatum des Erstattungsantrages beim Dienstleistungszentrum.
Nach Ablauf der Antragsfrist können Leistungen grundsätzlich nicht mehr gewährt werden.
Nachweis der Aufwendungen durch Belege
Die Aufwendungen sind durch Originalbelege nachzuweisen.
Was kann ich tun, um die Bearbeitungszeit nicht zu verzögern?
Bitte füllen Sie die Anträge vollständig aus und überprüfen Sie, ob sämtliche abrechnungsrelevanten Belege beigefügt sind.
Adressieren Sie wie nachstehend beschrieben.
Adressierung
Um zu gewährleisten, dass Ihr Antrag auf direktem Weg die Abrechnungsstelle erreicht, ist die Anschrift wie folgt zu formulieren:
Anschrift für am Standort Bonn betreute Leistungsempfänger:
Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen
Dienstleistungszentrum -
Umzugskosten
D 6.103
53221 Bonn
Anschrift für am Standort Berlin betreute Leistungsempfänger:
Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen
Dienstleistungszentrum -
Umzugskosten
D 7.103
11055 Berlin
An wen kann ich mich zur Klärung von Einzelfragen wenden?
Für Fragen oder weitergehende Informationen stehen Ihnen unsere Mitarbeiter montags bis donnerstags in der Zeit von 9.00 - 15.00 Uhr und freitags in der Zeit von 9.00 - 13.00 Uhr gerne zur Verfügung. Die Telefonnummer des für Sie zuständigen Bearbeiters entnehmen Sie bitte Ihrem letzten Bewilligungsbescheid.
Daneben haben Sie die Möglichkeit, der Umzugskostenstelle mittels des hier aufrufbaren Kontaktformulars eine Nachricht zu übermitteln.
Bevor Sie sich mit einer Frage an uns wenden, informieren Sie sich bitte in den FAQ´s sowie in den zur Verfügung stehenden Merkblättern.
© Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen