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Trennungsgeld

Inhalt

Der Begriff Trennungsgeld
Wer hat Anspruch auf Trennungsgeld?
Rechtsgrundlagen
Zuständigkeiten des Dienstleistungszentrums
Was ist bei der Beantragung von Trennungsgeld / Umzugskostenvergütung zu beachten?

 

 

Der Begriff Trennungsgeld

Unter dem Begriff "Trennungsgeld" lassen sich die Erstattungsleistungen für Aufwendungen zusammenfassen, die einem Beschäftigten entstehen, weil er als Folge einer dienstlich veranlassten Maßnahme (z.B. Einstellung, Abordnung, Versetzung, usw.) an einem anderen als seinem bisherigen Dienstort Dienst zu leisten hat und seine Wohnung nicht im Einzugsgebiet der neuen Dienststätte liegt.

 

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Wer hat Anspruch auf Trennungsgeld?

Anspruchsberechtigt sind u.a. Bundesbeamte und in den Bundesdienst abgeordnete Beamte, Soldaten und Richter des Bundes.

Im Rahmen der Tarifbestimmungen wird Trennungsgeld auch für Angestellte und Arbeiter des Bundes gewährt.

 

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Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen für die Gewährung von Trennungsgeld sind die Trennungsgeldverordnung (TGV) und die Auslandstrennungsgeldverordnung (ATGV) in Verbindung mit dem Bundesumzugskostengesetz (BUKG), der Auslandsumzugskostenverordnung (AUV), der Aufwandsentschädigungsrichtlinie (AER), dem Bundesreisekostengesetz (BRKG) und dem Einkommensteuergesetz (EStG).

 

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Zuständigkeiten des Dienstleistungszentrums

Das Dienstleistungszentrum des Bundesamtes für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen bearbeitet an den Standorten Bonn und Berlin die Anträge auf Gewährung von Umzugskosten und Trennungsgeld der Beschäftigten zahlreicher öffentlicher Arbeitgeber.

Daneben ist dem Dienstleistungszentrum als temporäre Aufgabe die zentrale Abrechnung der dienstlich veranlassten Umzüge nach dem Berlin/Bonn-Gesetz für rund 8.500 Antragsteller aus den Bereichen der Bundesressorts sowie der Bundestagsfraktionen übertragen worden.

Eine aktuelle Übersicht der Zuständigkeitsverteilung auf die Standorte Bonn und Berlin finden Sie hier.

 

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Was ist bei der Beantragung von Trennungsgeld / Umzugskostenvergütung zu beachten?

Antrag

Trennungsgelder werden nur auf schriftlichen Antrag gewährt. Antragsformulare stehen Ihnen hier zum Download zur Verfügung.

 

Unterschrift

Die Anträge sind vom Anspruchsberechtigten selbst zu unterschreiben.

 

Antragsfrist

Trennungsgelder müssen innerhalb eines Jahres nach Beginn der Personalmaßnahme beantragt werden. Forderungsnachweise und Reisebeihilfen für Familienheimfahrten müssen innerhalb eines Jahres nach Ablauf des maßgeblichen Kalendermonats zur Abrechnung eingereicht werden.

Maßgebend ist in allen Fällen das Eingangsdatum des Erstattungsantrages beim Dienstleistungszentrum.

Nach Ablauf der Antragsfrist können die obenstehenden Leistungen grundsätzlich nicht mehr gewährt werden.

 

Nachweis der Aufwendungen durch Belege

Die Aufwendungen sind durch Originalbelege nachzuweisen.

 

Was kann ich tun, um die Bearbeitungszeit nicht zu verzögern?

Bitte füllen Sie die Anträge vollständig aus und überprüfen Sie, ob sämtliche abrechnungsrelevanten Belege beigefügt sind.

Adressieren Sie wie nachstehend beschrieben.

 

Adressierung

Um zu gewährleisten, dass Ihr Antrag auf direktem Weg die Abrechnungsstelle erreicht, ist die Anschrift wie folgt zu formulieren:

Anschrift für am Standort Bonn betreute Leistungsempfänger:

Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen
Dienstleistungszentrum - Umzugskosten
D 6.103
53221 Bonn

Anschrift für am Standort Berlin betreute Leistungsempfänger:

Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen
Dienstleistungszentrum - Umzugskosten
D 7.103
11055 Berlin

 

An wen kann ich mich zur Klärung von Einzelfragen wenden?

Für Fragen oder weitergehende Informationen stehen Ihnen unsere Mitarbeiter montags bis donnerstags in der Zeit von 9.00 - 15.00 Uhr und freitags in der Zeit von 9.00 - 13.00 Uhr gerne zur Verfügung. Die Telefonnummer des für Sie zuständigen Bearbeiters entnehmen Sie bitte Ihrem letzten Bewilligungsbescheid.

Daneben haben Sie die Möglichkeit, der Abrechnungsstelle mittels des hier aufrufbaren Kontaktformulars eine Nachricht zu übermitteln.

Bevor Sie sich mit einer Frage an uns wenden, informieren Sie sich bitte in den FAQ´s sowie in den zur Verfügung stehenden Merkblättern.

 

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