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Rechtsabteilung

Rechtssprechung

"Deutscher ohne Gedächtnis in Malaga aufgefunden",
"Schwiegermutter im Amazonas vermisst",
"Deutscher von Königsbarsch tot gebissen"

Dies sind drei ausgefallene, aber auch tatsächlich vorgekommene Fälle aus der Rechtsabteilung des Auswärtigen Amtes, die im Ausland stattgefunden haben. Generell haben alle Beziehungen der Bundesrepublik Deutschland und seiner Bürgerinnen und Bürger nach außen einen rechtlichen Kern. Das Recht ist ein entscheidendes Element in den Beziehungen der Bundesrepublik Deutschland zu dritten Staaten. Nur wenn die Außenbeziehungen sich auf akzeptierten rechtlichen Grundlagen bewegen, können sie sich kontinuierlich zum Wohle aller verfestigen und ausbauen. Sich dafür einzusetzen, dass das Völkerrecht weltweit eingehalten und fortentwickelt wird - dazu gehört auch die weltweite Durchsetzung der Menschenrechte und rechtsstaatlicher Verfahren und Strukturen -, ist eine entscheidende Aufgabe der Rechtsabteilung.

Viele der Arbeitsgebiete der Rechtsabteilung finden sich in den täglichen Presse-Schlagzeilen wieder, wie zum Beispiel die Hilfe für im Ausland in Not geratene Deutsche, der NATO-Einsatz im ehemaligen Jugoslawien, die Strafverfolgung von Kriegsverbrechern, Verfahren vor dem Internationalen Gerichtshof in Den Haag, Einsatz der Bundeswehr in Afghanistan aber auch Fragen wie der Schutz ausländischer Vertretungen bei Demonstrationen, der Schutz der Pinguine und Wale, die Einreise von Ausländern nach Deutschland, der Umweltschutz in der Antarktis oder Streit um Fischfangrechte im Nordatlantik.

Die Rechtsabteilung hat aber darüber hinaus noch eine Fülle anderer Aufgaben zu erledigen und deckt die gesamte Bandbreite der international- und konsularrechtlichen Themen, aber auch Aspekte des Staats- und Verfassungsrechts ab:

  • Sie bietet Hilfe für in Not geratene Deutsche. Das heißt, sie unterstützt bei der Suche nach Vermissten und bei Todesfällen im Ausland, assistiert in Krisen oder bei Katastrophen und organisiert im schlimmsten Fall Evakuierungen und vermittelt bei grenzüberschreitenden Kindesentziehungen.
  • Sie betreut im Ausland inhaftierte Deutsche, vermittelt ihnen rechtliche Unterstützung und befasst sich mit Fällen von Auslieferungs- und Vollstreckungshilfe
  • Sie koordiniert die konsularische Arbeit von über 180 Botschaften und Generalkonsulaten bei der Erteilung von Visa, bei der Bestätigung ausländischer Dokumente, bei Beurkundungen, bei Fragen zur Staatsangehörigkeit sowie bei der Ausstellung von Pässen für im Ausland lebende Deutsche oder Notreiseausweise für deutsche Touristen, die ihre Pässe verloren haben.
  • Sie bearbeitet Fragen des Ausländer- und Asylrechts sowie verfassungsrechtliche Aspekte der auswärtigen Beziehungen und Rechtsfragen, die sich im Zusammenhang mit den Grenzen der Bundesrepublik Deutschland ergeben.
  • Sie arbeitet eng mit ihren europäischen Partnern für die Verbesserung der konsularischen Betreuung von Bürgern der EU und bei der Harmonisierung der europäischen Visumpolitik (Schengener-Abkommen) zusammen.
  • Sie ermöglicht die Teilnahme von Deutschen im Ausland an Wahlen in Deutschland - dies in Zusammenarbeit mit dem Bundeswahlleiter, sowie den Botschaften und Generalkonsulaten
  • Sie formuliert die deutsche Politik im Zusammenhang mit internationaler Gerichtsbarkeit und unterstützt auf vielfältige Weise die Tätigkeit der internationalen Strafgerichtshöfe, wie z. B. den Internationalen Tribunalen für das ehemalige Jugoslawien und für Ruanda, dem Internationalen Strafgerichtshof und dem Tribunal für Sierra Leone sowie dem noch einzurichtenden Tribunal für Kambodscha. Sie beurteilt aber auch Fragen der internationalen Schiedsgerichtsbarkeit und staatlichen Immunität.
  • Sie organisiert die Vertretung Deutschlands in Verfahren vor dem Internationalen Gerichtshof in Den Haag (z.B. wegen des Kosovo-Einsatzes der NATO oder der Hinrichtung der deutschen Staatsangehörigen Karl und Walter LaGrand im US-Bundesstaat Arizona Anfang 1999)
  • Sie leistet Rechtshilfe im Verhältnis zu ausländischen Staaten in Straf-, Zivil- und Verwaltungssachen sowie in Fragen des internationalen Steuer-, Zoll-, Arbeits- und Sozialversicherungsrechts und handelt dazu zusammen mit den Fachministerien Abkommen aus.
  • Sie begutachtet aktuelle politische Vorgänge unter völkerrechtlichen Aspekten, z. B. Auslandseinsatz der Bundeswehr.
  • Sie prüft sämtliche für die Bundesrepublik Deutschland geschlossenen völkerrechtlichen Verträge auf Übereinstimmung mit den Standards der internationalen Vertragsrechtspraxis sowie den innerstaatlichen Organisationsnormen und begleitet den Werdegang dieser Verträge von der Verhandlungsaufnahme über Unterzeichnung und Ratifikation bis hin zu Bekanntmachung oder Veröffentlichung und Registrierung.
  • Sie gibt den gesandtschaftsrechtlichen Spielraum für die Aktivitäten unserer Auslandsvertretungen und der dort tätigen Mitarbeiter vor. Gleichzeitig achtet sie darauf, dass ausländische Missionen in Deutschland diesen Rahmen einhalten.
  • Sie erarbeitet Abkommen, die die Vorrechte und Privilegien von internationalen Organisationen regeln, die sich in Deutschland ansiedeln.
  • Sie prüft und bewertet Rechtsfragen der diplomatischen und konsularischen Beziehungen und der Beziehungen zu internationalen Organisationen; erarbeitet Statusabkommen von internationalen Organisationen
  • Sie beurteilt Rechtsfragen des Truppenstationierungsrechts, das sowohl die Rechtsstellung der ausländischen Streitkräfte in Deutschland, als auch der Bundeswehr im Ausland umfasst.
  • Sie wirkt mit dem Bundesministerium der Finanzen zusammen bei Fragen der Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts einschließlich der Stiftung "Erinnerung, Verantwortung und Zukunft", u.a. zugunsten der ehemaligen Zwangsarbeiter.
  • Sie behandelt Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Antarktis sowie anderer besonderer Völkerrechtsgebiete (Seerecht, Luft- und Weltraumrecht, Recht des internationalen Umweltschutzes und der internationalen Flüsse und Seen).
  • Sie prüft Rechtsfragen, die sich aus der deutschen Einigung und der Überleitung völkerrechtlicher Verträge der DDR ergeben.
  • Sie vertritt deutsche Interessen auf internationalen Konferenzen und in internationalen Organisationen.

Zusatzinformationen:

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