Abteilung für Wirtschaft und nachhaltige Entwicklung
Deutschland ist eines der führenden Industrieländer und zugleich einer der wichtigsten Exporteure der Welt. Mehr als jeder vierte Euro wird im Export von Waren und Dienstleistungen verdient – mehr als jeder fünfte Arbeitsplatz hängt vom Außenhandel ab.
Eine der wichtigsten Aufgaben des Auswärtigen Amtes besteht darin, der deutschen Wirtschaft den Weg auf die Auslandsmärkte zu ebnen. In multilateralen Verhandlungen und Vereinbarungen werden die Rahmenbedingungen für ein offenes Welthandelssystem geschaffen, das deutschen Unternehmen überall fairen und wettbewerbsgleichen Marktzugang gewährt.
Insgesamt braucht die deutsche Exportwirtschaft eine stabile, berechenbare internationale Lage und möglichst konfliktfreie Beziehungen zu den Handelspartnern in der Welt. Für die Arbeit des Auswärtigen Amtes heißt das: eine erfolgreiche Außenpolitik schafft die Grundlagen für erfolgreiche Außenwirtschaftsbeziehungen.
Außenwirtschaftliche Erfolge beruhen nicht zuletzt auf wirksamer Außenwirtschaftsförderung. Das deutsche System der Außenwirtschaftsförderung ist durch Aufgabenteilung zwischen Staat und Wirtschaft gekennzeichnet. Um die deutschen Unternehmen bestmöglich zu unterstützen, arbeitet das Netz der deutschen Auslandsvertretungen eng mit den deutschen Auslandshandelskammern und den Korrespondenten der Bundesstelle für Außenhandelsinformation zusammen.
Die deutschen Botschaften und Konsulate gewährleisten hierbei weltweit die Koordinierung, pflegen die Kontakte zu den staatlichen Stellen der Gastländer, setzen sich für die Verbesserung des Marktzugangs für deutsche Unternehmen ein und gewähren diesen wo notwendig auch direkte Unterstützung. Dies gilt insbesondere für kleinere und mittlere deutsche Unternehmen.
Wirtschaftsfragen sind für Deutschland in entscheidendem Maße auch Forschungs- und Technologiefragen. Nur mit einer leistungfähigen Forschung, beständiger technologischer Innovation und modernster Produktion wird Deutschland auch künftig auf den Weltmärkten bestehen können.
Ob es um Fragen der friedlichen Nutzung der Kernenergie, um Luft- und Raumfahrt, Hochgeschwindigkeitsverkehr, um Umwelttechnologie, um Informations- und Kommunikationstechniken, Verkehrs- und Tourismuspolitik oder Fragen der Energiepolitik geht: Auf allen diesen Gebieten ist das Auswärtige Amt an der Pflege und dem Ausbau der Auslandsbeziehungen beteiligt, die die Grundlage der Zusammenarbeit zwischen deutschen und ausländischen Unternehmen bilden.