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Aufgaben des Auswärtigen Dienstes

Pflege und Förderung der auswärtigen Beziehungen

Das Auswärtige Amt ist zuständig für die Pflege der Beziehungen zu anderen Staaten sowie zu den zwischen- und überstaatlichen Organisationen. Diese Aufgabe ist nach Art. 32 Grundgesetz Sache des Bundes. Kompetenz, Auftrag, Aufgaben, Organisation und Arbeitsweise des Auswärtigen Dienstes sowie die auslandsspezifischen Rechtsverhältnisse der Beschäftigten und ihrer Familien sind in dem Gesetz über den Auswärtigen Dienst vom 30. August 1990 geregelt.

Zur Pflege und Förderung der auswärtigen Beziehungen gehören u. a. folgende Felder:

  • Politik
  • Wirtschaft
  • Kultur
  • Presse und Öffentlichkeitsarbeit
  • Wissenschaft und Technologie
  • Entwicklungszusammenarbeit
  • Konsular- und Völkerrecht
  • Umwelt und Soziales

Angesichts aktueller Entwicklungen sieht sich der Auswärtige Dienst ständig vor neuen Aufgaben etwa bei der Konfliktprävention, der Nord-Süd-Zusammenarbeit und der Zusammenarbeit mit den Transformationsländern in Mittel- und Osteuropa. Von laufend wachsender Bedeutung ist die Mitarbeit in der Europäischen Union und internationalen Organisationen wie den Vereinten Nationen, der NATO oder der OSZE.

"Unternehmen" für Politikgestaltung, ....

Der Auswärtige Dienst muss dabei zahlreiche, auch divergierende Interessen bündeln und zusammenführen. Mit seiner Querschnittsfunktion ermöglicht das Auswärtige Amt damit die praktische Koordinierung der vielen Fachpositionen und Einzelperspektiven zu einer geschlossenen deutschen Außen- und Sicherheitspolitik.

Dienstleistungen, ....

Der Auswärtige Dienst versteht sich neben seiner Funktion als Gestalter der Außenpolitik als Dienstleister für die Bürgerinnen und Bürger, die deutsche Wirtschaft, das deutsche Kulturleben und für Parlamentarier und Regierungsvertreter aller Ebenen. Sein Dienstleistungsangebot ist für den Auswärtigen Dienst neben der klassischen Diplomatie zu seiner zweiten, tragenden Säule geworden: Es macht heute gut die Hälfte seiner Aktivitäten aus. So steht das Auswärtige Amt als modernes und aufgeschlossenes Dienstleistungsunternehmen weltweit seiner "Kundschaft", mit seinem Know-how und seinen Kontakten mit Rat und Tat zur Seite.

  • Im Vordergrund stehen dabei die Rechts- und Konsulardienste, die u. a. wegen des lebhaften deutschen Auslandstourismus stetig wachsen.
  • Die Förderung der Außenwirtschaft ist ein weiteres zentrales Stück unserer Dienstleistungspalette. Dazu gehört die Verbesserung der Bedingungen für deutsche Exporte und Auslandsinvestitionen und das Werben um ausländische Investitionen in Deutschland.
  • Auch die Kulturabteilungen von Zentrale und Auslandsvertretungen wirken als Dienstleister: Mit der Vermittlung von Kontakten, der Förderung von Institutionen und Veranstaltungen des kulturellen Austausches sowie des Personenaustausches der verschiedensten Sparten geht es um die Pflege eines weltumspannenden Dialogs der Kulturen.
  • Der Deutsche Bundestag und Delegationen der Bundesregierung sowie die Parlamente und Regierungen von 16 Bundesländern pflegen intensive Auslandskontakte auf allen Ebenen und werden bei ihren Reisen im Rahmen der Besucherbetreuung von den Auslandsvertretungen wahrgenommen. Dies umfasst die inhaltliche, organisatorische und protokollarische Vorbereitung und Durchführung von Besuchen.

.... und Meinungsbildung

Die Einflussnahme auf Meinungsbildner und Entscheidungsträger in Staat, Wirtschaft und Gesellschaft unserer außenpolitischen Partner ist nach wie vor zentrales Anliegen unserer Diplomatie. Ein jüngeres Arbeitsfeld für die deutsche Diplomatie ist die direkte Ansprache der Öffentlichkeit unserer Partner in den Medien, in Interviews, in Diskussionen und Publikationen.

Zusatzinformationen:

Gesetzliche Grundlagen

Das Gesetz über den Auswärtigen Dienst (GAD), das Konsulargesetz (KonsG) und die Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen (WÜD) und über konsularische Beziehungen (WÜK) bilden den rechtlichen Rahmen für die weltweite Tätigkeit des Auswärtigen Dienstes.



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