Übereinkommen über das Verbot biologischer Waffen (BWÜ)
Das Übereinkommen über das Verbot der Entwicklung, Herstellung und Lagerung bakteriologischer (biologischer) Waffen und von Toxinwaffen sowie über die Vernichtung solcher Waffen (BWÜ) trat am 26. März 1975 in Kraft und enthält ein umfassendes Verbot biologischer Waffen.
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Übereinkommen über das Verbot chemischer Waffen (CWÜ)
Das Übereinkommen über das Verbot chemischer Waffen (CWÜ), das am 29. April 1997 in Kraft trat, verbietet Entwicklung, Herstellung, Besitz, Weitergabe und Einsatz chemischer Waffen. Bis April 2007 sind dem CWÜ 182 Vertragsstaaten beigetreten. Damit ist das CWÜ auf dem Weg zur universellen Geltung weit fortgeschritten.
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