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Zivile Krisenprävention, Konfliktlösung und Friedenskonsolidierung

Im Zeitalter der Globalisierung erreichen uns über die Medien Bilder und Nachrichten von weltweitem Leid und Not, die durch Konflikte und Kriege verursacht werden. Die Natur von Konflikten hat sich nach dem Ende des Ost-West-Konflikts und mit zunehmender Globalisierung verändert. Die Zahl zwischenstaatlicher Kriege ist zwar zurückgegangen, aber Verteilungskonflikte, die weit über die betroffene Region hinauswirken und die internationale Stabilität gefährden können, haben zugenommen. Auch die besondere Problematik zerfallender Staaten, die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen, transnationaler Terrorismus, organisierte Kriminalität, Privatisierung von Gewalt, Kriegsökonomien etc. stellen die Staatengemeinschaft vor neue Herausforderungen. Die internationale Gemeinschaft und Deutschland als Teil dieser Gemeinschaft müssen diesen Herausforderungen mit kohärenten Strategien begegnen.

Krisenprävention als Querschnittsaufgabe

Eine wirksame krisenpräventive Politik erfordert einen integrativen Ansatz: Nur durch die Verzahnung der verschiedenen Politikbereiche – also neben Außen-, Sicherheits- und Entwicklungspolitik auch Wirtschafts-, Finanz- , Sozial- und Umweltpolitik etc. – können Maßnahmen, die auf die Beseitigung der Ursachen nationaler oder regionaler Konflikte gerichtet sind, Effizienz und Nachhaltigkeit gewinnen.

Kein Akteur verfügt heute allein über alle Instrumente und Fähigkeiten, um komplexe Krisen zu lösen oder sogar zu verhindern. Deutschland stellt seine Kapazitäten für Krisenprävention vorrangig für Maßnahmen im internationalen Verbund, z.B. Friedensmissionen der VN, EU oder OSZE zur Verfügung, da Krisenprävention am nachhaltigsten im multilateralem Rahmen wirkt. Darüber hinaus ist koordiniertes Handeln aller beteiligten staatlichen und nichtstaatlichen Akteure Voraussetzung für die erfolgreiche und nachhaltige Umsetzung krisenpräventiver Strategien und Maßnahmen.

Die Bundesregierung hat in ihrer Koalitionsvereinbarung Krisenprävention als einen Schwerpunkt deutscher Außenpolitik ausdrücklich genannt. „Diese prioritäre Querschnittsaufgabe“ – so heißt es dort – „erfordert die Zusammenführung vorhandener finanzieller und personeller Ressourcen und zusätzliche Mittel. Es geht neben den militärischen Fähigkeiten nicht zuletzt um genügend ziviles Personal für den (Wieder-) Aufbau tragfähiger rechtsstaatlich-demokratischer Institutionen, zum Beispiel Polizei, Richter, Staatsanwälte. Der Ressortkreis zivile Krisenprävention soll gestärkt, Frühwarnmechanismen sollen verbessert werden. Wir werden den Aktionsplan der Bundesregierung zur Zivilen Krisenprävention umsetzen“ Und außerdem: „Dabei wollen wir insbesondere unsere Instrumentarien zur Krisenprävention und -reaktion ausbauen.“

Aktionsplan "Zivile Krisenprävention, Konfliktlösung und Friedenskonsolidierung"

Die Bundesregierung hat am 12. Mai 2004 den ressortübergreifenden Aktionsplan „Zivile Krisenprävention, Konfliktlösung und Friedenskonsolidierung“ im Kabinett verabschiedet. Ziel des Aktionsplans ist es, Krisenprävention als politische Querschnittsaufgabe auf staatlicher und gesellschaftlicher Ebene zu verankern. Gleichzeitig werden Wege aufgezeigt, vorhandene Institutionen und Instrumente der Krisenprävention auszubauen, neu zu schaffen und kohärent einzusetzen, um die Handlungsfähigkeit der Bundesregierung in diesem Bereich zu stärken.

Der Aktionsplan umfasst drei Ebenen:

a) Er beschreibt die neue Konfliktstruktur des internationalen Systems und die daraus resultierenden Herausforderungen an die internationale Gemeinschaft.

b) Er zieht daraus mit der Schaffung von Ressortkreis und Beirat institutionelle Konsequenzen für die Infrastruktur der Krisenprävention in Deutschland.

c) Er zeigt in 161 konkreten Aktionsempfehlungen operative Handlungsfelder für die Bundesregierung auf, die in den nächsten 5 –10 Jahren umgesetzt werden sollen.

Die Aktionsempfehlungen konzentrieren sich, ausgehend vom erweiterten Sicherheitsbegriff, auf folgende Bereiche: Stärkung deutscher Beiträge zu multilateralen Ansätzen, Wahrung und Wiederaufbau staatlicher Strukturen in Krisenregionen, Förderung von Friedenspotentialen in der Zivilgesellschaft, Sicherung der Lebenschancen der Menschen und Vorgaben zum Aufbau einer Infrastruktur innerhalb der Bundesregierung als Voraussetzung für ein kohärentes und koordiniertes Vorgehen. Dabei berücksichtigt die Bundesregierung im Aktionsplan die besondere Bedeutung der Vereinten Nationen als global agierender Organisation, aber auch der Europäischen Union sowie der OSZE und der NATO als regionalen Akteuren für die zivile Konfliktbearbeitung.

Mit dem Aktionsplan verpflichtet sich die Bundesregierung, dem Deutschen Bundestag alle 2 Jahre über ihre krisenpräventive Politik Bericht zu erstatten. Der erste Bericht wird im Frühsommer 2006 vorgelegt.

Verzahnung mit nichtstaatlichen Akteuren

Der Aktionsplan ist als Dokument der Bundesregierung in erster Linie ein Programm, in dem sich die Bundesregierung eine Selbstverpflichtung für eine ambitionierte Politik der Krisenprävention auferlegt. Zugleich erkennt der Aktionsplan den Strukturwandel des internationalen Systems auch in der Berücksichtigung der aktiven Rolle von Nichtregierungsorganisationen in der Krisenprävention an. Nichtregierungsorganisationen haben oft komparative Vorteile gegenüber staatlichen Akteuren, da sie basisnah arbeiten und direkten Zugang zu zivilgesellschaftlichen Gruppen in den betroffenen Ländern haben. Daher zieht sich wie ein roter Faden ein Kooperations- und Kohärenzangebot an die nichtstaatlichen Akteure durch den gesamten Aktionsplan.

Institutionell bildet sich dies im zivilgesellschaftlichen Beirat „Zivile Krisenprävention“ ab, den die Bundesregierung zur fachlichen Begleitung und Beratung des Ressortkreises "Zivile Krisenprävention" geschaffen hat. Damit tritt neben den ganzheitlichen staatlichen Ansatz der zivilen Krisenprävention die Verzahnung mit den nichtstaatlichen Akteuren. Ressortkreis und Beirat bilden zusammen ein Netzwerk zwischen Bundesregierung, Nichtregierungsorganisationen, Wissenschaft, Wirtschaft, Kirchen und dem parlamentarischen Raum.

Stand 12.05.2006

Zusatzinformationen:

Aktionsplan der Bundesregierung

Aktionsplan "Zivile Krisenprävention"

Krisenprävention erfordert ein kohärentes und koordiniertes Handeln aller beteiligten staatlichen und nichtstaatlichen Akteure. Nur durch die Verzahnung der verschiedenen Politikbereiche können Maßnahmen, die auf die Beseitigung der Ursachen nationaler oder regionaler Konflikte gerichtet sind, Effizienz und Nachhaltigkeit gewinnen.

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Weitere Informationen

Frauen und Konfliktprävention

Das Thema Frauen und Konfliktprävention ist in den vergangenen Jahren zunehmend stärker in den Vereinten Nationen - wie auch in der deutschen Zivilgesellschaft - wahrgenommen worden worden. Im Sekretariat der Vereinten Nationen wurde die Spezialeinheit "Frauen, Frieden und Sicherheit" gebildet. Dabei geht es nicht nur um die aktive Teilnahme von Frauen an den Friedensmissionen, sondern auch darum, in den Mandaten der Friedensmissionen und ihrer Implementierung vor Ort die besonderen Belange der Frauen als Konfliktopfer zu berücksichtigen.

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