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7. Bericht der Bundesregierung über ihre Menschenrechtspolitik in den Auswärtigen Beziehungen

Das Kabinett hat am 15.06.2005 dem Entwurf für den 7. Bericht der Bundesregierung über ihre Menschenrechtspolitik in den auswärtigen Beziehungen und in anderen Politkbereichen zugestimmt. Der Bericht deckt den Zeitraum April 2002 bis Februar 2005 ab.

Zentrales Element auch des 7. Menschenrechtsberichts ist wiederum die – gegenüber dem letzten Bericht noch weiter aufgefächerte und noch umfassendere – Darstellung der thematischen Schwerpunkte der Menschenrechtspolitik der Bundesregierung. Der Bericht zeigt sowohl, wofür Deutschland sich auf internationaler Ebene eingesetzt hat als auch, welche Massnahmen in Deutschland zur Umsetzung internationaler Verpflichtungen ergriffen wurden. Auch im Berichtszeitraum des 7. Menschenrechtsberichts wieder besonders wichtig sind etwa die Themen Menschenrechte und Terrorismusbekämpfung, wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte sowie die Bekämpfung von Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus.

Beispiele für die vielfältigen Aktivitäten der Bundesregierung in diesen Bereichen aus dem Jahr 2004 sind etwa die vom Auswärtigen Amt geförderte Konferenz der Internationalen Juristenkommission zu "Menschenrechtsschutz bei der Terrorismusbekämpfung", die durch nachdrückliche Unterstützung der Bundesregierung auf Ebene der Vereinten Nationen zustande gekommenen "Leitlinien zum Recht auf Ernährung" sowie die auf Einladung der Bundesregierung im Auswärtigen Amt durchgeführte hochrangige Antisemitismuskonferenz der OSZE, in deren Schlußdokument der Berliner Erklärung, sich alle teilnehmenden Staaten zur energischen Bekämpfung aller Formen von Antisemistismus verpflichtet haben. Der Bericht beinhaltet auch wiederum einen ausführlichen Länderteil, der Kurzprofile zur Menschenrechtssituation in über 50 Staaten aus allen Regionen enthält. Besonderes Gewicht hat diesmal die Darstellung der Menschenrechtslage im Sudan und in der Region Darfur.

Auf Wunsch des Deutschen Bundestages enthält der 7. Menschenrechtsbericht schließlich erstmals als integralen Teil auch einen "Aktionsplan Menschenrechte" mit Zielvorgaben und Strategien zu wichtigen Aktionsfeldern der Menschenrechtspolitik der Bundesregierung. Die im Aktionsplan insgesamt genannten 21 Ziele sind jeweils durch konkrete Maßnahmenbündel zu ihrer Umsetzung unterfüttert. Ratio des Aktionsplans ist dabei nicht die abschließende Auflistung aller menschenrechtspolitischer Ziele der Bundesregierung, sondern, dem Wunsch des Deutschen Bundestags entsprechend, die Darstellung von Schwerpunkten.

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7. Bericht über Menschenrechtspolitik

7. Bericht der Bundesregierung über ihre Menschenrechtspolitik in den Auswärtigen Beziehungen

Im Menschenrechtsbericht legt die Bundesregierung Rechenschaft über ihr weltweites Engagement für die Menschenrechte ab. Die Menschenrechtssituation in vielen Ländern wird ausführlich dargestellt. Berichtszeitraum dieser Publikation ist vom 01.04.2002 bis zum 28.02.2005. (374 Seiten; 605 g)



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