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Internationale Frauenpolitik

Die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern, die Beseitigung bestehender und die Verhinderung künftiger Diskriminierungen wegen des Geschlechts sind das Ziel der Bundesregierung im Bereich der nationalen aber auch der internationalen Frauenpolitik.

Zur Förderung von Frauen in anderen Ländern gibt es eine große Anzahl von Projekten und Maßnahmen, die vom Auswärtigen Amt initiiert, finanziert und umgesetzt werden.

Frauenfördermaßnahmen sind in den verschiedensten Bereichen, wie Kultur- und Bildungspolitik , Menschenrechts- und Entwicklungspolitik oder Humanitärer Hilfe angesiedelt. Außenpolitische Maßnahmen, z.B. zur Armutsbekämpfung können aufgrund der strukturellen Benachteiligung der Frauen in vielen Ländern nur nachhaltig wirken, wenn sie zu einem höheren Maß an Gleichberechtigung und finanzieller Unabhängigkeit der betroffenen Frauen führen. Daher setzt sich die Bundesregierung auch zur nachhaltigen Förderung von Entwicklung und Frieden für die Menschenrechte von Frauen ein.

Bereits auf der 4. Weltfrauenkonferenz in Peking 1995 wurde eine zukunftsweisende Aktionsplattform für alle Bereiche der internationalen Frauenpolitik verabschiedet. Als zentrale Bereiche wurden festgehalten: Frauen und Armut, Bildung und Weiterbildung von Frauen, Frauen und Gesundheit, Gewalt gegen Frauen, Frauen und bewaffnete Konflikte, Frauen und Wirtschaft, Frauen in Entscheidungspositionen, Mechanismen der Frauenförderung, Frauenrechte als Menschenrechte, Frauen und Medien, Frauen und Umwelt, Mädchen.

Seither haben sich die Vereinten Nationen, die Europäische Union und internationale Organisationen intensiv diesen Themen gewidmet, die auch in der deutschen Außenpolitik eine wichtigeRolle spielen.

Die Umsetzung dieser Plattform wurde nach 5 Jahren überprüft von der Sondergeneralversammlung "Women 2000: Gender equality, Development and Peace for the 21st century", die im Juni 2000 in New York stattfand.

2005 jährte sich zum 10. Mal die Verabschiedung der Pekinger Erklärung und Aktionsplattform.

Anlässlich dieses Jubiläums wurde die Umsetzung der Plattform im Rahmen der 49. UN-Frauenrechtskommission vom 28. Februar bis 11. März 2005 in New York überprüft. Damit ist erneut die Bedeutung unterstrichen worden, die die Gleichstellung der Frau für Entwicklung und Frieden in der Welt hat.

In einigen Bereichen der Frauenrechte können wir deutliche Fortschritte feststellen, insbesondere bei der Lebenserwartung und beim Zugang von Frauen zu Schulbildung. Auch haben heute mehr Frauen als jemals zuvor ein eigenes Einkommen.

Gleichzeitig werden die Rechte von Frauen weiterhin in allen Regionen der Welt verletzt. Ein besonderes Übel ist Gewalt gegen Frauen, die in vielen Gesellschaften immer noch als Tabuthema behandelt wird. Diese Gewalt hat viele Gesichter, sie kann physisch oder psychisch, sexuell oder strukturell sein. Auch von bewaffneten Konflikten sind Frauen weltweit massiv betroffen und werden noch immer nicht umfassend genug an der Vermeidung und Lösung von Konflikten beteiligt.

Es galt, gerade vor dem Hintergrund einer zunehmenden Stärkung konservativer Entwicklungen im Gleichstellungsbereich und im Bereich sexueller Rechte von Frauen, die Forderungen der Pekinger Plattform zu bekräftigen und jeden Versuch, hinter die Errungenschaften der Plattform zurückzugehen, zu verhindern. Die Erklärung (pdf, 45 kb) bestätigt die Verpflichtungen, die 1995 bei der 4. Weltfrauenkonferenz eingegangen wurden. Daneben diskutierte die Kommission Herausforderungen für die Gleichberechtigung von Frauen und Strategien, die sie weiter voranbringen können.

Zur Vorbereitung des Überprüfungsprozesses 10 Jahre nach Peking fanden Regionalkonferenzen statt. Für Europa und Nordamerika hat im Dezember 2004 in Genf eine Konferenz der UNECE (United Nations Economic Commission for Europe) stattgefunden. Im Zentrum standen die für die ECE-Region besonders wichtigen Themen Frauen und Wirtschaft, institutionelle Mechanismen zur Förderung der Gleichstellung, Frauenhandel und Migration sowie neue Fragestellungen im Zusammenhang mit der sich verändernden sozio-ökonomischen und geopolitischen Situation (wirtschaftlicher Wandel, EU-Erweiterung, Globalisierung).

Die Bundesregierung hat bereits im Mai 2004 den von den Vereinten Nationen verschickten Fragebogen zur nationalen Umsetzung der Forderungen der Aktionsplattform und die von der 23. Sondersitzung der UN-Vollversammlung 2000 (Peking +5) verabschiedeten Dokumente vorgelegt. Der beantwortete Fragebogen kann auf Deutsch und Englisch im Internet abgerufen werden.

Stand 24.07.2007

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