Aufgaben der EU
Um die vier Freiheiten zu verwirklichen (freier Personen-, freier Waren-, freier Dienstleistungs- und freier Kapitalverkehr), ist die EU in vielen Politikbereichen tätig. Hierzu gehören auch Bereiche wie Verkehr, Energie und Bildung. Für den freien Personenverkehr ist Zusammenarbeit im Bereich Justiz und Inneres unentbehrlich.
Freiheit, Sicherheit und Recht
Die Europäische Justiz- und Innenpolitik ist gekennzeichnet durch umfangreiche Gesetzgebungsaktivitäten. Die Dynamik zur Integration im Justiz- und Innenbereich erwächst vor allem aus der Abschaffung der Personenkontrollen an den Binnengrenzen (Schengen-System), die gemeinsames Handeln in vielen Bereichen der Justiz- und Innenpolitik erforderlich macht.
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Die europäische Struktur- und Regionalpolitik
Die Struktur- und Regionalpolitik ist einer der zentralen Politikbereiche der Europäischen Union. Sie soll der Festigung des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts ("der Kohäsion") in der Gemeinschaft dienen und dabei insbesondere Wachstum und Beschäftigung in den unterentwickelten Regionen fördern.
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Der europäische Binnenmarkt
Der Abbau wirtschaftlicher und handelspolitischer Schranken zwischen den Mitgliedstaaten der EU war von Anfang an ein Ziel des europäischen Integrationsprozesses. Der Binnenmarkt ist nach Artikel 14 EG-Vertrag ein Raum ohne Binnengrenzen, in dem der freie Verkehr von Waren, Personen, Dienstleistungen und Kapital gewährleistet ist.
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Währungspolitik im Euro-Raum
Der Stabilitäts- und Wachstumspakt ist das zentrale Instrument für das Funktionieren der Wirtschafts- und Währungsunion. Er verpflichtet die Mitgliedstaaten zur Haushaltsdisziplin und soll so gewährleisten, dass die Wirtschaftsentwicklung insbesondere in den Ländern des Eurogebiets möglichst synchron verläuft.
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Die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP)
Die Gemeinsame Agrarpolitik der EU (GAP) ist einer der ersten Bereiche, in dem sich die Mitgliedstaaten auf eine gemeinsame Politik auf europäischer Ebene verständigt haben.
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Die Gemeinsame Fischereipolitik
Wie die Landwirtschaft gehört auch die "Gemeinsame Fischereipolitik" zu den gemeinschaftlichen Politiken. Damit reguliert die Europäische Union die Fischerei zum Schutz der natürlichen Ressourcen und im Interesse der Fischer und der Verbraucher.
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Verkehrspolitik
Die Harmonisierung, Verbindung und der weitere Ausbau von Netzinfrastrukturen innerhalb der EU sind von zentraler Bedeutung, um den Verkehr von Waren und Personen zu erleichtern und den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt zu festigen.
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Schwerpunkte der europäischen Energiepolitik
Die Energiepolitik der EU zielt auf die Gewährleistung eines funktionierenden Energiebinnenmarktes, die Sicherung der Energieversorgung und den Schutz des Klimas. Der Europäische Rat hat am 9. März 2007 ambitionierte Beschlüsse für eine integrierte Klima- und Energiepolitik gefasst und einen umfassenden Energieaktionsplan 2007-2009 verabschiedet.
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Forschungsförderung in der Europäischen Union
Ziel der europäische Forschungsförderung ist es, die wissenschaftlichen und technologischen Grundlagen der europäischen Industrie zu stärken und ihre Wettbewerbsfähigkeit im internationalen Vergleich zu fördern. Mit dem Startschuss für das 7. Forschungsrahmenprogramm (FRP) zum 1. Januar 2007, der damit verbundenen Gründung Europäischen Forschungsrates (ERC) und einer Fördersumme von mehr als 1 Milliarde Euro pro Jahr ist ein neues Kapitel der Europäischen Forschungsförderung eröffnet.
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Bildung: Sokrates, Erasmus, Leonardo ...
Alljährlich können mehr als 100.000 EU-Bürger durch die EU-Programme in anderen Ländern leben, studieren und arbeiten. Kaum eine andere Gemeinschaftsaktivität entfaltet eine so breite Wirkung.
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Kulturpolitik
Die Idee eines vereinten Europa lebt vom Miteinander der vielfältigen nationalen Kulturen. Wirtschaftliche und politische Zusammenarbeit allein können keine Staatengemeinschaft formen. Es gilt, gemeinsame kulturelle Werte und Traditionen ins Gedächtnis zu rufen und zu beleben.
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Europäische Beschäftigungs- und Sozialpolitik
Im Bereich der Beschäftigungspolitik beschränkt sich die Rolle der Gemeinschaft darauf, die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten zu fördern und deren beschäftigungspolitische Maßnahmen zu flankieren. Die grundsätzliche Zuständigkeit für die Beschäftigungspolitik liegt bei den Mitgliedstaaten.
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