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Finanzierung der Europäischen Union - EU-Gelder: woher, wozu?

Allgemeines

Anders als ihre Mitgliedstaaten finanziert sich die Europäische Union nicht über Steuern, sondern aus Einnahmen, die von ihren Mitgliedstaaten stammen. Dazu kommen noch Einnahmen aus Zöllen und Agrarabschöpfungen (Abgaben, die auf den Agrarhandel mit Drittländern im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik erhoben werden), die sogenannten traditionellen Eigenmittel. Die Höhe der Zahlungen der Mitgliedstaaten an den EU-Haushalt wird hauptsächlich anhand der jeweiligen Wirtschaftskraft - dem Bruttonationaleinkommen (BNE) - bestimmt.

Ein weiterer Punkt, in dem sich die Finanzierung der EU grundlegend von der eines Staates unterscheidet: Die EU kann sich nicht über Kredite finanzieren, sie kann sich also nicht verschulden.

Finanzielle Vorausschau

Die 1988 eingeführte Finanzielle Vorausschau ist ein mittelfristiger Finanzrahmen für (früher 5) heute 7 Jahre, der den Rahmen für das jährliche Haushaltsverfahren der EU vorgibt. Sie sieht eine zweifache Begrenzung der Ausgaben vor: Die Gesamtheit der Zahlungen des jährlichen Haushaltplans darf die in Prozent des Bruttonationaleinkommens (BNE) der EU ausgedrückte Eigenmittelobergrenze nicht überschreiten (derzeit 1,24 % des BNE, eine Grenze, die bisher noch nie erreicht wurde); darüber hinaus werden der Gesamthaushalt sowie jeder Ausgabenbereich auf einen für jedes Jahr festgesetzten Betrag begrenzt. Die derzeit geltende Finanzielle Vorausschau umfasst den Zeitraum 2000-2006. Über die nächste Finanzielle Vorausschau von 2007-2013 haben sich die Mitgliedstaaten, das Europäische Parlament und die Europäische Kommission im April 2006 geeinigt.

EU-Haushalt

Der jährliche EU-Haushalt wird durch den Rat und das Europäische Parlament beschlossen, die die beiden Teile der Haushaltsbehörde bilden. Der Rat hat das letzte Wort bei den obligatorischen, das Parlament bei den nichtobligatorischen Ausgaben. Es kann den Haushaltsplan ablehnen und erteilt allein die Entlastung. Im Haushalt 2006 sind Ausgaben in Höhe von rund 112 Milliarden Euro vorgesehen.

Ausgabenbereiche

Ein großer Teil der EU-Mittel fließt zum einen in die Gemeinsame Agrarpolitik (Marktordnungen sowie ländliche Entwicklung), zum anderen in die Förderung von Wachstum und Beschäftigung in strukturschwachen Regionen der EU (die sog. Strukturpolitik). Zusammen machen diese beiden Bereiche derzeit rund 85 % des EU-Haushalts aus. Die übrigen Mittel dienen unter anderem der Förderung von Forschung und Entwicklung, von Umweltmaßnahmen, der Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten in den Bereichen Justiz und Inneres sowie der Zusammenarbeit mit Drittstaaten außerhalb der EU (u.a. Entwicklungshilfezusammenarbeit und Heranführung von Beitrittskandidaten).

Stand 18.04.2006

Zusatzinformationen:

Weitere Informationen

Haushalt der EU

Informationen zum Haushalt auf der Website der Europäischen Union

Finanzrahmen der EU

Der Finanzrahmen der Europäischen Union auf der Website der Europäischen Kommission

Bundesfinanzministerium

Informationen zu EU-Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung auf der Website des Bundesfinanzministeriums



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