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Informationen zur Arbeitsaufnahme in Deutschland

Internationale Computerfachleute arbeiten in Deutschland

Zulassung zum deutschen Arbeitsmarkt

Ausländer, die nicht Staatsangehörige eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union (EU) bzw. des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) oder der Schweiz sind, benötigen für den Aufenthalt in Deutschland zum Zwecke der Ausübung einer Erwerbstätigkeit grundsätzlich einen Aufenthaltstitel. Eine Erwerbstätigkeit im Bundesgebiet darf grundsätzlich nur dann ausgeübt werden, wenn der Aufenthaltstitel dies erlaubt. Staatsangehörige von Australien, Israel, Japan, Kanada, der Republik Korea, von Neuseeland und den Vereinigten Staaten von Amerika können den erforderlichen Aufenthaltstitel auch nach der Einreise bei der zuständigen Ausländerbehörde in Deutschland einholen. Dabei ist zu beachten, dass die beabsichtigte Erwerbstätigkeit erst nach Erteilung des entsprechenden Aufenthaltstitels aufgenommen werden darf. Alle übrigen Staatsangehörigen müssen vor der Einreise bei der für ihren Wohnort zuständigen deutschen Auslandsvertretung ein entsprechendes Visum beantragen (siehe auch weitere Informationen unter Einreisebestimmungen für Deutschland, Visa).

Aufgrund des von der Bundesregierung im Jahre 1973 beschlossenen Anwerbestopps und vor dem Hintergrund der anhaltend hohen Arbeitslosigkeit wird der Arbeitsmarktzugang von drittstaatsangehörigen Ausländern durch eine Rechtsverordnung (Beschäftigungsverordnung) limitiert. Der Zugang zum Arbeitsmarkt ist grundsätzlich auf bestimmte Berufsgruppen beschränkt und bedarf grundsätzlich der vorherigen Zustimmung der Arbeitsverwaltung.

Nähere Hinweise hierzu finden sich auf den Internet-Seiten der Bundesagentur für Arbeit.

Aufgrund von Übergangsfristen für die Arbeitnehmerfreizügigkeit unterliegen Staatsangehörige der folgenden EU-Mitgliedsstaaten auch nach dem EU-Beitritt der Arbeitsgenehmigungspflicht: Bulgarien, Estland, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Tschechien, Ungarn. Die erforderliche "Arbeitsgenehmigung-EU" ist direkt bei der örtlich zuständigen Agentur für Arbeit zu beantragen.

Zentrale der Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg

Arbeitsvermittlung

Zentrale Auslands- und Fachvermittlung der Bundesagentur für Arbeit (ZAV)
53107 Bonn
Telefon: +49(0)180-1003
Fax: (0228) 713-2701400

EURES

Der EURopean Employment Service (EURES) unterstützt die Mobilität auf dem europäischen Arbeitsmarkt durch Informations-, Beratungs- und Vermittlungsdienstleistungen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber. EURES ist ein Kooperationsnetz, dem die Europäische Kommission sowie die öffentlichen Arbeitsverwaltungen der Länder der Europäischen Union (EU), des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)und der Schweiz angehören. EURES-Beraterinnen und -Berater in den nationalen Arbeitsverwaltungen informieren Ratsuchende über die Vermittlungsmöglichkeiten sowie über Lebens- und Arbeitsbedingungen in Deutschland. Sie haben Zugriff auf Stellenangebote und arbeiten eng mit ihren Ansprechpartnern in Deutschland zusammen.

Europaservice der Bundesagentur für Arbeit

Der Europaservice der Bundesagentur für Arbeit bündelt alle europabezogenen Dienstleistungen der Bundesagentur in einem Netzwerk von 15 regionalen Zentren. Ergänzt wird der Europaservice durch die Aktivitäten der EURES-Berater in den Grenzregionen, die dort in den Agenturen für Arbeit für grenzüberschreitende Vermittlungsaktivitäten und Beratung verantwortlich sind. Arbeitnehmer, die Arbeits- oder Weiterbildungsmöglichkeiten in Deutschland suchen, finden aktuelle Informationen auf der Website des Europaservice der Bundesagentur für Arbeit. Einen Überblick über Arbeitsplatzangebote in Deutschland bietet die Stellenbörse der Bundesagentur für Arbeit. Erste Anlaufstelle für weitere Fragen ist die Europa- und Auslands-Hotline der Bundesagentur für Arbeit. Die Hotline ist aus dem deutschen Festnetz unter der Telefonnummer 0180 - 52 22 02 3 (12 Cent / Minute) und aus dem Ausland über die Nummer +49 228 - 713 1313 zu erreichen. Das Hotline-Team beantwortet Fragen, versendet Informationsmaterial oder vermittelt für eine weitergehende Beratung den Kontakt zu einem persönlichen Ansprechpartner im Europaservice. 

Private Arbeitsvermittlung innerhalb und außerhalb Europas

Die private Arbeits- und Ausbildungsvermittlung ist seit 2002 nicht mehr erlaubnispflichtig. Das bedeutet jedoch nicht, dass jegliche Reglementierung entfallen ist. So darf die Vermittlung für bestimmte Berufe und Tätigkeiten nur von der Bundesagentur für Arbeit durchgeführt werden. Nähere Hinweise zur privaten Arbeitsvermittlung auf der Website der Bundesagentur für Arbeit.

Stand 06.07.2007

Zusatzinformationen:

Staatenliste zur Visumpflicht

Staatenliste Visumpflicht

Hier finden Sie eine Liste der Länder, für die eine Visumpflicht für die Einreise nach Deutschland besteht.

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Einreisebestimmungen

Antrag Schengenvisum

Visabestimmungen

Hier finden Sie Informationen über die Visabestimmungen, eine Staatenliste zur Visumpflicht bei Einreise nach Deutschland sowie Antragsformulare zum Download.

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Zuwanderung nach Deutschland

Ausländerrecht

Ausländische Mitbürger machen 9% der Gesamtbevölkerung in Deutschland aus. Für die überwiegende Mehrheit ist Deutschland zur Heimat geworden. Den Aufenthalt und die Einreise ausländischer Staatsangehöriger regelt das Ausländerrecht. Im Januar 2005 trat das neue Zuwanderungsgesetz in Kraft.

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