Die Erweiterung der Europäischen Union
Die Kopenhagener Kriterien
Der Europäische Rat Kopenhagen hat im Juni 1993 in den "Kopenhagener Kriterien" die Anforderungen an die Beitrittsländer konkretisiert. Diese verlangen von den Beitrittsländern die Erfüllung politischer und wirtschaftlicher Kriterien sowie die Übernahme des Acquis communautaire.
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Unterstützung der Beitrittsbemühungen
Bisher beruht die Unterstützung der EU für die Beitrittsländer auf Beitrittspartnerschaften und auf den finanziellen Heranführungsinstrumenten PHARE, ISPA und SAPARD sowie für die potentiellen Beitrittskandidaten auf europäischen Partnerschaften und auf dem Finanzinstrument für den westlichen Balkan, CARDS.
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Beitrittskandidat EJR Mazedonien
Der Europäische Rat vom 15./16.12.05 hat der ehemaligen jugoslawischen Republik (EJR)Mazedonien den Status eines Beitrittskandidaten verliehen, allerdings noch kein Datum für den Beginn von Beitrittsverhandlungen genannt. Das Land hat noch zahlreiche Defizite zu bewältigen, um die üblichen Voraussetzungen für die Eröffnung der Verhandlungen zu erfüllen.
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Beitrittsverhandlungen mit der Türkei und mit Kroatien
Die EU hat am 03.10.05 Beitrittsverhandlungen mit der Türkei und mit Kroatien in getrennten, aufeinander folgenden Konferenzen auf Ebene der Außenminister eröffnet. Die Verhandlungen sind ein offener Prozess, der sich über einige Jahre erstrecken wird.
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Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess (SAP)
Alle Staaten des westlichen Balkans genießen seit Juni 2000 den Status "potenzieller Beitrittskandidaten". Die Ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien hat am 15./16.12.2005 den Status eines "Beitrittskandidaten" verliehen bekommen.
Die EU hatte diesen Staaten bereits 1999 unter bestimmten Voraussetzungen die Heranführung und eventuelle Assoziierung im Rahmen des so genannten Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses (SAP) angeboten.
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