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Der Europarat - Förderer von Demokratie und Menschenrechten

Der Europarat wurde am 5. Mai 1949 als erste der großen europäischen Nachkriegsorganisationen gegründet. Ihm gehören heute 47 Länder an (Beitritt Montenegros als 47. Mitgliedstaat am 11. Mai 2007) und damit bis auf Weißrussland alle europäischen Staaten. Den unter seinen Mitgliedstaaten halbjährlich rotierenden Vorsitz im Europarat hat derzeit Serbien inne (von San Marino am 11. Mai 2007 übernommen).

Aus dem ehemals exklusiven "Club der Demokratie des Westens" ist eine wahrhaft paneuropäische Institution entstanden. Fünf weitere Staaten haben Beobachterstatus erhalten (Heiliger Stuhl, Vereinigte Staaten, Kanada, Japan und Mexiko). Deutschland ist seit 13. Juli 1950 Mitglied des Europarats. Alle 25 Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) waren zuvor Mitglied des Europarats. Sein Sitz befindet sich in Straßburg (Frankreich).

Der Europarat hat die Aufgabe, einen engeren Zusammenschluss unter seinen Mitgliedern zu verwirklichen, um die Ideale und Grundsätze, die ihr gemeinsames Erbe sind, zu schützen und zu fördern und um ihren wirtschaftlichen und sozialen Fortschritt zu begünstigen (Art. 1 der Satzung des Europarats). Seit seiner Gründung hat er sich nachhaltig für die Förderung der Menschenrechte, pluralistischer Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit eingesetzt sowie Leitlinien für ein demokratisches Europa geschaffen.

Die Expertise und das einzigartige Instrumentarium des Europarats auf diesen Gebieten sind weltweit anerkannt. Der Europarat ist daher auch ein wesentlicher politischer Anker und Hüter der Menschenrechte für die postkommunistischen Demokratien Europas. Er hilft den Ländern Mittel- und Osteuropas, gemeinsam mit den Wirtschaftsreformen auch die politischen, rechtlichen und konstitutionellen Reformen durchzuführen und zu konsolidieren.

EU und Europarat unterzeichneten im Mai 2007 ein Memorandum of Understanding (MoU).

In dieser politischen Absichtserklärung bekunden EU und Europarat ihren Willen, in den Kernbereichen des Europarats - Menschenrechtsschutz, Förderung von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit - noch enger zusammen zu arbeiten, sich gegenseitig zu konsultieren sowie Kohärenz und Synergie zu fördern.

Stand 25.05.2007

Zusatzinformationen:

Weiterführende Informationen

Europarat und Europäische Union

"Eine einheitliche Zielstellung für den europäischen Kontinent"

Bericht von Jean-Claude Juncker über die gemeinsamen Wertgrundlagen an die Staats- und Regierungschefs der Europaratsmitglieder vom 11.04.2006 



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