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Der Konflikt um das iranische Atomprogramm

Strebt Iran nach Atomwaffen? Die Sorge um das iranische Nuklearprogramm beschäftigt die internationale Gemeinschaft. Es ist eine der drängendsten Aufgaben für die deutsche Außenpolitik.

Iran lässt die internationale Gemeinschaft über wichtige Aspekte seines Atomprogramms im Unklaren – insbesondere bestehen begründete Zweifel, ob es wirklich friedlichen Zwecken dient. Deshalb forderte der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen Iran rechtsverbindlich dazu auf, seine Aktivitäten zur Anreicherung von Uran solange auszusetzen, bis das Vertrauen der internationalen Gemeinschaft in den friedlichen Charakter des iranischen Nuklearprogramms wiederhergestellt ist. Die Urananreicherung ist problematisch, weil sie grundsätzlich auch mit dem Ziel der Herstellung waffenfähigen Urans betrieben werden könnte.

Nach offizieller iranischer Lesart dient sein Atomprogramm dazu, die Energieversorgung des Landes um die Kernenergie zu ergänzen. Die Grundlage hierfür wurde bereits Ende der fünfziger Jahre des letzten Jahrhunderts gelegt. Zur Zeit ist kein Atomkraftwerk am Netz – es existieren lediglich Forschungsreaktoren. In Buschehr befindet sich ein Atomkraftwerk im Bau. Offizielle iranische Stellen behaupten, die Technologie nur friedlich und nicht zur Produktion von Atomwaffen nutzen zu wollen.

Was fordert die internationale Gemeinschaft?

Iran hat den Nichtverbreitungsvertrag ratifiziert. Das Land hat sich damit verpflichtet, auf Atomwaffen zu verzichten und in nuklearen Angelegenheiten mit der IAEO zusammenzuarbeiten. Dementsprechend wird das iranische Nuklearprogramm von der IAEO gemäß dem sog. Safeguards Agreement gegenwärtig kontinuierlich inspiziert.

Im Jahr 2002 wurde allerdings bekannt, dass Iran Atomanlagen unterhält, die es der IAEO über fast zwei Jahrzehnte verschwiegen hat. Damit hat Iran einen schweren Verstoß gegen seine internationalen Verpflichtungen begangen. Die daraus entstandenen massiven Fragen und Zweifel am Charakter seines Nuklearprogramms konnte Iran bis heute nicht ausräumen.

Was steht im Nichtverbreitungsvertrag? Jedes Land hat das Recht, die Nukleartechnologie für friedliche Zwecke zu nutzen - militärische Nutzung ist nur den fünf Kernwaffenstaaten erlaubt. Damit alle Partner sicher sein können, dass dies auch eingehalten wird, kontrolliert die IAEO die Nuklearprogramme dieser Länder. Seit sich herausgestellt hat, dass Iran 18 Jahre lang ein geheimes Atomprogramm verfolgt hat, versucht die IAEO im Rahmen Ihres Kontrollauftrags die daraus entstandenen Fragen und Zweifel aufzuklären. Allerdings weigert sich Iran seit mehreren Jahren, der IAEO hierbei die geforderte Kooperation und Transparenz zu gewähren.

Parallel zu den Bemühungen der IAEO begannen die Außenminister Deutschlands, Frankreichs und Großbritanniens (die sogenannten „E3“) einen Gesprächsprozess mit Iran und forderten ihn auf, seine Aktivitäten zur Unrananreicherung solange auszusetzen bis das Vertrauen in den friedlichen Charakter seines Nuklearprogramms wiederhergestellt ist. Bis heute weigert sich Iran, diese Forderung zu erfüllen.

Da ihre eigenen Bemühungen und die der E3 keine entscheidenden Fortschritte brachten, legte die IAEO den Fall im Februar 2006 dem Sicherheitsrat der Vereinten Nationen vor. Gleichzeitig forderte die IAEO Iran in einer Resolution dazu auf, bis zur Wiederherstellung des verloren gegangenen Vertrauens auf alle Aktivitäten zur Urananreicherung und Wiederaufbereitung verzichten.

Beschlüsse des VN-Sicherheitsrates

Der VN-Sicherheitsrat handelte: Zunächst mit einer Erklärung des Präsidenten im März 2006, dann mit drei Resolutionen (August 2006, Nr. 1696; Dezember 2006, Nr. 1737; März 2007, Nr. 1747). Darin werden die Forderungen der IAEO, insbesondere nach einer Aussetzung der Anreicherung, aufgegriffen und völkerrechtlich verbindlich gemacht. Außerdem beschloss der Sicherheitsrat völkerrechtlich verbindliche Sanktionen:

Iran soll dazu bewegt werden, voll mit der IAEO zu kooperieren und das verloren gegangene Vertrauen der internationalen Gemeinschaft wieder herzustellen. Die Lieferung von Waren und Technologien, die das umstrittene Atomprogramm fördern, wird vom Sicherheitsrat deshalb verboten. Auslandskonten von am Atomprogramm beteiligten natürlichen und juristischen Personen werden eingefroren. Verboten wird auch der Transfer von know-how. Als zusätzliche Maßnahmen wurden unter anderem beschlossen: ein Verbot sämtlicher Waffenexporte aus Iran, ein Aufruf zur Wachsamkeit bei Waffenverkäufen an Iran sowie ein Aufruf, der iranischen Regierung keine weiteren staatlichen Kredite zu gewähren (Ausnahme: humanitäre und Entwicklungszwecke). Die EU beschloss zudem, keine Waffen an Iran zu liefern.

Verhandlungsangebote der Staatengemeinschaft

Auch nach Überweisung an den Sicherheitsrat der Vereinten Nationen setzten die E3 ihre Bemühungen fort. Das Format wurde erweitert (E3/EU + 3), und im Juni 2006 legten die Außenminister von Deutschland, Frankreich, Großbritannien sowie der Hohe Repräsentant der EU, Solana, gemeinsam mit ihren Kollegen aus den USA, Russland und China dem Iran ein umfassendes Kooperationsangebot vor.

In diesem stellten sie dem Iran unter der Voraussetzung der Aussetzung seiner Aktivitäten zur Urananreicherung eine weitreichende wirtschaftliche, politische und nukleare Zusammenarbeit in Aussicht. Auf dieser Grundlage sollten Verhandlungen geführt werden. Formal hat der Iran zwar auf dieses Angebot reagiert, die zentrale Forderung – die Aussetzung der Anreicherung – aber weiter abgelehnt.

Der Iran führt zur Zeit Gespräche mit der IAEO. Beide Seiten erzielten dabei eine Übereinkunft und legten einen Zeitplan zur Klärung der offenen Fragen hinsichtlich der Vergangenheit des iranischen Nuklearprogramms fest. Aus deutscher Sicht bleibt entscheidend, dass die iranische Führung hierbei vollständig und vorbehaltlos mit der IAEO kooperiert.

Doppelter Ansatz

Deutschland verfolgt mit seinen internationalen Partnern eine Strategie, die sich als „doppelter Ansatz“ charakterisieren lässt:

  • einerseits wird in Gesprächen mit der iranischen Führung sondiert, ob diese bereit ist, an den Verhandlungstisch zurückzukehren – wozu die Erfüllung der Forderung nach Aussetzung der Urananreicherung gehört,
  • andererseits ist der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen mit dem Dossier befasst, um durchzusetzen, dass der Iran den völkerrechtlich bindenden Forderungen nachkommt.

Nach der letzten Sicherheitsratsresolution wurde deshalb von den Außenministern der E3/EU+3 eine Erklärung abgegeben, in der sie ihre Verhandlungsbereitschaft mit dem Iran erneuern. Zugleich drückten sie die Hoffnung aus, dass Iran dieses Signal ernst nimmt und den Weg zu Verhandlungen einschlägt.

Stand 11.09.2007

Zusatzinformationen:

Druck auf den Iran aufrechterhalten

Steinmeier im Gespräch mit Javier Solana

Die internationale Staatengemeinschaft drängt den Iran weiter zu einer umfassenden Zusammenarbeit in Fragen des Atomprogramms. Eine weitere Sicherheitsratsresolution wird für den Fall angekündigt, dass nicht bis November Fortschritte in der Offenlegung des Atomprogramms zu verzeichnen sind.

Aktuelle Meldungen

Dokumente

Dokumente der IAEO

Der "Iran-Focus" auf den Internetseiten der IAEO bietet einen umfassenden Zugriff auf relevante Dokumente zum Thema.  

weitere Dokumente

Auszugsweise Aufstellung von Materialien im Zusammenhang mit den Verhandlungen um die Aussetzung der iranischen Nuklearaktivitäten



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