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Rüstungskontrolle, Abrüstung und Nichtverbreitung von Massenvernichtungswaffen

Die Vernichtung der Bestände aus den Zeiten der Hochrüstung und des Kalten Krieges, die Vermeidung unkontrollierter Waffenproduktion und -verbreitung, das Anliegen der nuklearen Nichtverbreitung - diese Themen bleiben aktuell. Angesichts weiterhin bestehender Konfliktpotenziale in der Welt ist der Einsatz für bestehende Vereinbarunen und Verträge in den internationalen Foren und Institutionen zu Abrüstung, Rüstungskontrolle und Nichtverbreitung wichtiger denn je.

Warnzeichen Nukleare Strahlung

Nukleare Abrüstung und Nichtverbreitung

Der Atomwaffensperrvertrag wurde 1968 unterzeichnet und ist bis heute das wichtigste Instrument zur Kontrolle der nuklearen Rüstungsbegrenzung. Die Einhaltung der Bestimmungen in den Unterzeichnerstaaten wird von der Internationalen Atomenergieorganisation überwacht.

Am 10. September 1996 wurde der Vertrag zum umfassenden Verbot von Nuklearversuchen (CTBT) von der VN-Generalversammlung angenommen und zur Unterzeichnung aufgelegt. Er tritt in Kraft, sobald die darin genannten 44 Nuklearstaaten den Vertrag ratifiziert haben. Derzeit haben 34 dieser Staaten den Vertrag ratifiziert.

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Biohazard

Biologische und Chemische Waffen

Mit den Verträgen zum Verbot chemischer und biologischer Waffen von 1975 und 1997 wurden wichtige Schritte auf dem Weg zu einem vollständigen Verzicht auf biologische und chemische Kampfstoffe getan.

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Konventionelle Rüstungskontrolle

Gerade wegen ihres Erfolges im europäischen Kontext und ihrer weitestgehend reibungslosen Umsetzung wird die konventionelle Rüstungskontrolle kaum mehr in ihrer Bedeutung wahrgenommen und läuft Gefahr, immer mehr in Vergessenheit zu geraten. Das Bewusstsein für die Bedeutung von Rüstungskontrolle in Vergangenheit, Gegenwart und in der Zukunft muss deshalb aufgebaut und gepflegt werden. Die Überwindung der Blockkonfrontation bietet die einmalige Chance, einen umfassenden, kollektiven, auf gegenseitigem Vertrauen beruhenden gesamteuropäischen Sicherheitsraum zu schaffen.

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Globale Partnerschaft

Die "Globale Partnerschaft" leistet einen Beitrag zur Reduzierung nuklearer, chemischer, biologischer und radiologischer Proliferationsrisken mit Schwerpunkt zunächst in Russland. Dabei sind die Vernichtung chemischer Waffen, die Entsorgung russischer U-Boote und die Sicherung von Spaltmaterial prioritär.

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Zusatzinformationen:

Aktuelle Meldungen

Vertreter der Bundesregierung

Beauftragter für Abrüstung und Rüstungskontrolle

Abrüstung, Nichtverbreitung und Rüstungskontrolle gehören zu den Prioritäten deutscher Außen- und Sicherheitspolitik. Die Position des mit Botschafterrang ausgestatteten "Beauftragten der Bundesregierung für Fragen der Abrüstung und Rüstungskontrolle" wurde bereits 1965 mit Blick auf die enge Verknüpfung der Bemühungen um die Wiedervereinigung Deutschlands und der Abrüstungsverhandlungen der Großmächte geschaffen.

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Linksammlung

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