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Menschenrechte

Grundsätze deutscher Menschenrechtspolitik

Menschen vor Verletzungen ihrer Rechte und Grundfreiheiten zu schützen und tragfähige Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass Unterdrückung, Willkür und Ausbeutung keine Chance mehr haben, ist der konkrete Auftrag, dem sich die deutsche Menschenrechtspolitik in den internationalen Beziehungen verpflichtet fühlt.

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Menschenrechtsbericht

7. Bericht der Bundesregierung über ihre Menschenrechtspolitik in den Auswärtigen Beziehungen

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Mitgliederwahl zum neuen Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen

Menschenrechte in den Vereinten Nationen

Artikel 1 Absatz 3 der VN-Charta legt unter anderem fest " ... die Achtung vor den Menschenrechten und Grundfreiheiten für alle ohne Unterschied der Rasse, des Geschlechts, der Sprache oder der Religion zu fördern und zu festigen."

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Gebäude des Europarats in Straßburg

Der Europarat - Förderer von Demokratie und Menschenrechten

Seit seiner Gründung 1949 hat sich der Europarat nachhaltig für die Förderung der Menschenrechte, pluralistischer Demokratie und Rechtsstaatlichkeit eingesetzt sowie Leitlinien für ein demokratisches Europa geschaffen.

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Zusatzinformationen:

Aktuelle Meldungen

EU-Leitlinien zu Menschenrechten

Die EU-Leitlinien finden im Rahmen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik der EU (GASP) bei Kontakten mit Drittländern auf allen Ebenen Anwendung.

Frauenrechte

Die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern und die Beseitigung bestehender Diskriminierungen sind das Ziel der Bundesregierung im Bereich der internationalen Frauenpolitik.

Kinderrechte

UNICEF-Jahresbericht 2006 "Zur Situation der Kinder in der Welt"

Menschenrechtsbeauftragter

Günter Nooke

Günter Nooke ist der Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und Humanitäre Hilfe



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