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EU-Reformvertrag

Außenminister Steinmeier, Bundeskanzlerin Merkel und EU-Kommissionspräsident Barroso  © Claus Andree-Röhmholdt

Regierungskonferenz zur Ausarbeitung eines EU-Reformvertrages

Die EU-Außenminister haben am 23. Juli 2007 die Regierungskonferenz zur Ausarbeitung eines EU-Reformvertrages offiziell eröffnet. Durch den neuen Reformvertrag soll die EU demokratischer, transparenter und effizienter werden.

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Inhalt des Reformvertrags

Der Reformvertrag übernimmt die wesentlichen inhaltlichen Fortschritte des Verfassungsvertrags, baut aber auf der Struktur der bestehenden Verträge auf. Dementsprechend wird der Reformvertrag – in zwei Artikeln – die Änderung des Vertrages über die Europäische Union (EU-Vertrag) und des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (EG-Vertrag) vorsehen. Der Name des EG-Vertrages wird dabei in "Vertrag über die Arbeitsweise der Union" geändert.

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