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Visumerleichterungsabkommen der EU mit Russland tritt am 1. Juni 2007 in Kraft

Zum 01.06.2007 tritt das am 25.05.2006 unterzeichnete Visumerleichterungsabkommen der EU mit Russland in Kraft. Das Abkommen gilt für alle russischen Staatsangehörigen weltweit. Umgekehrt gilt es weltweit für alle Staatsangehörigen von EU-Staaten mit Ausnahme Großbritanniens, Irlands und Dänemarks.

Wesentliche Inhalte des Abkommens sind:

  • Erleichterungen beim Nachweis des Reisezwecks (Art. 4, u.a. für offizielle Delegationen, Geschäftsleute, LKW-Fahrer, Journalisten, Schüler und Studenten sowie enge Familienangehörige)
  • Verstärkte Vergabe von unechten Jahres- und Mehrjahresvisa an privilegierte Personengruppen (Art. 5, ähnlicher Personenkreis wie in Art.4)
  • Festschreibung der Visumgebühr auf 35 Euro (Art. 6 Abs. 1). Jedoch erhöhte Gebühr von 70 Euro bei Antragstellung drei Tage oder weniger vor Reiseantritt (mit Ausnahmen)
  • Regelbearbeitungszeit von 10 Tagen nach Antragseingang (Art. 7 Nr.1)
  • Einrichtung eines Gemischten Verwaltungsausschusses der Vertragsparteien zur Überwachung der Duchführung des Abkommens.

Das Abkommen ist veröffentlicht im

Die deutsche Sprachfassung finden Sie rechts zum Herunterladen.

Stand 24.05.2007

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