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Rente - alle aktuellen Informationen
Als Rente wird die Auszahlung monatlicher Beiträge bezeichnet, die ein Mensch im Ruhestand erhält, wenn er während seines Arbeitslebens über einen bestimmten Zeitraum in eine Rentenversicherung eingezahlt hat.
Die Möglichkeit der abschlagsfreien Rente mit 63 Jahren unter bestimmten Umständen ist seit dem 1. Juli 2014 im Rentenkonzept verankert. Wer den festgelegten Kriterien nicht entspricht, aber frühzeitig in Rente gehen möchte, muss mich Abschlägen rechnen. Um die eigene Rente zu berechnen, sind unter anderem das Eintrittsalter in die Rentenversicherung, das Geburtsdatum und der monatlich gezahlte Beitrag entscheidend. Entsprechende Programme zur Berechnung der Rente sind im Internet zu finden. Wer seine Rente beantragen möchte, muss dazu einen Rentenantrag ausfüllen. Dies geht sowohl online als auch in einer persönlichen Beratung oder mit Papierformularen.
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Das deutsche Rentensystem basiert auf dem sogenannten Generationsvertrag. Dieser Vertrag besagt, dass diejenigen Menschen, die im Berufsleben stehen, Beiträge in die Rentenversicherung einzahlen müssen, aus der dann die Renten der Generation im Ruhestand ausgezahlt werden. In der Politik wird fortlaufend versucht, diese Regelung an demografische und wirtschaftliche Entwicklungen anzupassen. Die Rentenversicherung besteht zum einen aus der gesetzlichen Rentenversicherung, die wie jede andere Sozialversicherung nach dem Solidaritätsprinzip und dem Äquivalenzprinzip aufgebaut ist. Hier wird von Individualäquivalenz gesprochen, da die Leistungen für den Einzelnen äquivalent sind zu den Beiträgen, die er leistet. Ergänzt wird die gesetzliche Rentenversicherung meist durch private Vorsorgemaßnahmen.
Die abschlagsfreie Rente mit 63 wurde 2014 eingeführt. Seitdem ist es Menschen, die 45 Jahre lang gearbeitet und in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben, möglich, mit 63 Jahren in den Ruhestand zu gehen, ohne Abgaben zu zahlen. Ab dem Jahrgang 1953 steigt die Altersgrenze jedoch in Zwei-Monats-Schritten wieder an, sodass sie bereits bei 1964 oder später Geborenen bei 65 Jahren liegt. Die Rente mit 63 ist kein zwingendes Konzept. Wer die Voraussetzungen erfüllt, aber noch weiter arbeiten möchte, kann dies vorbehaltlich arbeitsrechtlicher Einschränkungen tun.
Um die individuelle Rente berechnen zu können, die sich aus der gesetzlichen Rentenversicherung ergibt, sind die vorhandenen Rentenpunkte, das Geburtsdatum, das Jahresbruttoeinkommen, die Inflationsrate und die Rentenanpassung wichtig. Werden diese Informationen beispielsweise in einen Renten-Rechner eingetragen, ist es ganz einfach, die eigene Rente zu berechnen.
Wer seine Rente beantragen möchte, muss dazu zunächst einen Rentenantrag stellen. Ist dieser schon gestellt und der Antragssteller merkt erst hinterher, dass er zur Rente mit 63 berechtigt ist, kann der gestellte Antrag zurückgezogen werden, solange noch kein bindender Rentenbescheid erteilt wurde. Um Rente zu beantragen, sind verschiedene Dokumente nötig, je nachdem um welche Art von Rente es sich handelt. Zu den Dokumenten, die immer vorhanden sein müssen, zählen beispielsweise die Rentenversicherungsnummer, der Personalausweise oder ein anderes Personaldokument sowie die persönliche Steueridentifikationsnummer. Wichtig bei der Beantragung der Rente ist die Einhaltung bestimmter Fristen.