Keine Neuauszählung der Zweitstimmen
AfD scheitert vor NRW-Wahlprüfungsausschuss
Der Landeswahlleiter Nordrhein-Westfalens, Wolfgang Schellen, hatte sich bereits dafür ausgesprochen, den Einspruch abzulehnen. Er sei nicht ausreichend fundiert und genüge den rechtlichen Anforderungen nicht. Außerdem seien die im Rahmen der Vorprüfung durch die Kreiswahlleiter festgestellten Rechen- und Eintragungsfehler "ausnahmslos korrigiert" worden, hieß es im Votum des Wahlleiters, dem der Ausschuss am Mittwoch folgte.
Es fehle an der Darlegung konkreter, noch nicht korrigierter Fehler bei der Stimmauszählung, erklärte Schellen. Die AfD suggeriere fälschlicherweise, die Korrekturen seien nur die Spitze des Eisbergs. Die statistische Hochrechnung der AfD, mit der die Partei flächendeckend Fehler bei den Zweitstimmen vermutet, wies auch eine Expertin von IT.NRW als "methodisch mehr als unzureichend" zurück. Die AfD erwäge nun, gerichtlich gegen die Entscheidung vorzugehen, sagte der AfD-Abgeordnete Roger Beckamp, der die Partei im Wahlprüfungsausschuss vertrat.
Die AfD war bei der Landtagswahl am 14. Mai mit 16 Abgeordneten in das Parlament eingezogen. Der Landeswahlausschuss hatte zwar Ungenauigkeiten bei der Auszählung festgestellt und das Zweitstimmen-Ergebnis der AfD um 2204 auf insgesamt 626.756 Stimmen nach oben korrigiert. Es blieb aber bei dem Wahlergebnis von 7,4 Prozent. Für einen 17. Landtagssitz fehlen der AfD rund 9800 weitere Stimmen.
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