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Einnahmen, Ausgaben, Vermögen

Eckdaten für Sachsen

2018
Merkmal EUR Veränderung zum
Jahr 2013 in %
Durchschnittliches Bruttogeldvermögen je Haushalt1) 47 100 21,4
  darunter    
  Lebensversicherungen u. Ä.2) 21 800 41,6
  Bausparguthaben 8 600 14,7
  Sparguthaben 10 000 -2,0
Durchschnittliche Konsumentenkreditrestschulden je Haushalt3) 9 200 31,4
Durchschnittliche Ausbildungskreditrestschulden je Haushalt4) 9 300 34,8

      
1) Bezogen auf Haushalte mit Angaben zur Höhe der jeweiligen Art des Bruttogeldvermögens.
2) Versicherungsguthaben von privaten Lebens- und Renten-, Sterbegeld-, Ausbildungs- und Unfallversicherungen mit Beitragsrückgewähr.
3) Bezogen auf Haushalte mit Angaben zur Höhe der Konsumentenkreditrestschulden.
4) Bezogen auf Haushalte mit Angaben zur Höhe der Ausbildungskreditrestschulden.
Datenquelle: Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS)

 

Über nachfolgende Links erfolgt eine Weiterleitung zur GENESIS-Online Datenbank. Diese Datenbank enthält Ergebnisse der amtlichen Statistik für den Freistaat Sachsen. Die Daten sind je nach Thema »tief«, das heißt nach verfügbaren regionalen Ebenen und/oder zugehörigen Merkmalen, gegliedert.

Jahresergebnisse

Einkommen, Einnahmen und Ausgaben

Nächste Aktualisierung voraussichtlich: Dezember 2021

Geld- und Immobilienvermögen sowie Schulden privater Haushalte

Nächste Aktualisierung voraussichtlich: Februar 2025

Geldvermögensbestände, Konsumenten- und Ausbildungskredite privater Haushalte

Nächste Aktualisierung voraussichtlich: Februar 2025

Guthaben aus Lebensversicherungen und Ähnlichem privater Haushalte

Nächste Aktualisierung voraussichtlich: Februar 2025

Konsumausgaben privater Haushalte

Nächste Aktualisierung voraussichtlich: Februar 2025

Zeitreihen

Haushalte und Lebensformen (A I 7)

Aktueller Berichtsstand: 2019
Nächster Berichtsstand: 2020, voraussichtlich verfügbar: Februar 2022

Geld- und Immobilienvermögen sowie Schulden privater Haushalte - Ergebnisse der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (O II 2)

Aktueller Berichtsstand: 2018
Nächster Berichtsstand: 2023, voraussichtlich verfügbar: Februar 2025

Einnahmen und Ausgaben privater Haushalte - Ergebnisse der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (O II 3)

Aktueller Berichtsstand: 2018
Nächster Berichtsstand: 2023, voraussichtlich verfügbar: Dezember 2025

Aufwendungen privater Haushalte für Nahrungsmittel, Getränke und Tabakwaren - Ergebnisse der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (O II 4)

Aktueller Berichtsstand: 2018
Nächster Berichtsstand: 2023, voraussichtlich verfügbar: November 2026

Aufwendungen privater Haushalte für den privaten Konsum - Ergebnisse der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (O II 5)

Aktueller Berichtsstand: 2018
Nächster Berichtsstand: 2023 , voraussichtlich verfügbar: Juni 2026

Grundvermögen und Wohnsituation privater Haushalte - Ergebnisse der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (O II 6)

Aktueller Berichtsstand: 2018
Nächster Berichtsstand: 2023, voraussichtlich verfügbar: August 2024

Statistisches Bundesamt (Destatis)

Statistikerläuterungen

Die hier dargestellten Ergebnisse wurden aus zwei verschiedenen Erhebungen gewonnen: zum einen aus der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS), zum anderen aus dem Mikrozensus (MZ). Auf Grund der Unterschiede in Erhebungsmethodik und Stichprobenauswahl (Auskunftspflicht oder freiwillige Erhebung) sind die Ergebnisse beider Erhebungen jedoch nicht direkt vergleichbar bzw. für Auswertungen kombinierbar.

Ausgewählte Merkmale werden auch jährlich im Rahmen der Europäischen Statistik über Einkommen und Lebensbedingungen (EU-SILC) erhoben, die ab Berichtsjahr 2020 als Erhebungsteil »Einkommen und Lebensbedingungen« im Mikrozensus integriert sind.

Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS)

Nach 2013 wurde entsprechend dem fünfjährigen Erhebungsrhythmus 2018 eine neue Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) durchgeführt. Die EVS ist eine repräsentative Quotenstichprobe, an der etwa 0,2 Prozent aller privaten Haushalte in Deutschland teilnehmen. Sie stellt damit eine der wichtigsten statistischen Informationsquellen über Einkommenserzielung, -verteilung und -verwendung privater Haushalte dar. Die Ergebnisse der EVS bilden zudem eine wichtige Datenbasis für die Armuts- und Reichtumsberichterstattung.

Um zuverlässige, tief gegliederte Informationen zu gewinnen, wurden die Stichprobenumfänge zunächst anhand der Ergebnisse des Mikrozensus festgelegt. In einem zweiten Schritt erfolgte die Quotierung. Diese Quoten setzen sich aus der Kombination der Merkmale Haushaltstyp, soziale Stellung der Haupteinkommensperson und monatliches Haushaltsnettoeinkommen zusammen.

Die Teilnahme an der EVS ist freiwillig. Bei der Werbung konnte zu gleichen Teilen auf Haushalte aus der EVS 2013 und dem Pool befragungsbereiter Haushalte zurückgegriffen werden. Weitere Haushalte wurden durch umfangreiche Werbemaßnahmen, z. B. in Form von Pressemitteilungen und Aushängen sowie über die Internetseite des Statistischen Landesamtes des Freistaates Sachsen zur EVS 2018 gewonnen. Seit der EVS 2008 können die Haushalte ihre Teilnahmebereitschaft auch online melden.

Zu Beginn des Erhebungsjahres wurden die teilnehmenden Haushalte zunächst zur Struktur des Haushalts, zum Haushaltsnettoeinkommen, zur Wohnsituation und zur Ausstattung mit ausgewählten Gebrauchsgütern sowie auch zum Vorhandensein von Versicherungen befragt. Dabei wurde den Haushalten wieder die Möglichkeit geboten, ihre Angaben auch über das Internet zu übermitteln. Ebenfalls zu Beginn des Erhebungsjahres wurden die Haushalte gebeten, über Geld- und Sachvermögen sowie zu Schulden Auskunft zu erteilen.

Das Kernstück der EVS basiert auf vollständigen Anschreibungen aller Einnahmen und Ausgaben der Haushalte in Haushaltsbüchern. Dies erfolgte jeweils durch ein Viertel der teilnehmenden Haushalte im Rotationsverfahren für einen Zeitraum von drei Monaten. Darüber hinaus führte jeder fünfte Haushalt in einem Monat seines Anschreibequartals ein Feinaufzeichnungsheft. Darin wurden alle Nahrungsmittel, Getränke und Tabakwaren nach Menge und Preis erfasst.

Die Befragungsergebnisse wurden an den Daten des Mikrozensus 2017 hochgerechnet und hinsichtlich der Merkmale:

  • Regionen (früheres Bundesgebiet ohne Berlin-West, neue Länder und Berlin, Bundesländer)
  • Quotierungsmerkmale (Haushaltstyp, soziale Stellung des Haupteinkommensbeziehers, monatliches Haushaltsnettoeinkommen)
  • Alter des Haupteinkommensperson

an die Grundgesamtheit angepasst. Aus Gründen der Ergebniszuverlässigkeit werden unsichere Ergebnisse (bei weniger als 25 erfassten Haushalten) mit einem Schrägstrich » /« blockiert und eingeschränkt aussagefähige Ergebnisse (25 bis unter 100 erfasste Haushalte) in Klammern gesetzt.

Auf eine detaillierte Darstellung von Landwirten wird aufgrund zu geringer Teilnahme verzichtet. Ergebnisse dieser Gruppe sind i. d. R. der Gruppe der Selbstständigen zugeordnet und somit in den Insgesamtwerten enthalten. Haushalte mit einem monatlichen Haushaltsnettoeinkommen von 18 000 Euro und mehr wurden nicht in die Erhebung einbezogen.

Mikrozensus

Der Mikrozensus ist die amtliche Repräsentativstatistik über die Bevölkerung und den Arbeitsmarkt. Jährlich sind ein Prozent aller Haushalte in Deutschland daran beteiligt (laufende Haushaltsstichprobe). Seit 1991 wird die Erhebung auch in Sachsen durchgeführt. Der Mikrozensus dient der Bereitstellung statistischer Informationen über die wirtschaftliche und soziale Lage der Bevölkerung sowie über die Erwerbstätigkeit, den Arbeitsmarkt und die Ausbildung (Mehrzweckstichprobe). In den Mikrozensus integriert ist die Stichprobenerhebung über Arbeitskräfte in der Europäischen Union (Arbeitskräftestichprobe der Europäischen Union).

Das Frageprogramm des Mikrozensus besteht aus einem festen Grundprogramm mit jährlich wiederkehrenden Tatbeständen und aus Zusatzprogrammen in vierjährigem Rhythmus.

Grundprogramm des Mikrozensus

Das Grundprogramm des Mikrozensus, welches jährlich erhoben wird und überwiegend mit Auskunftspflicht belegt ist, enthält unter anderem Fragen zu folgenden Tatbeständen:

  • Merkmale zur Person (Alter, Geschlecht, Staatsangehörigkeit, Migrationshintergrund u. a.)
  • Familien- und Haushaltszusammenhang
  • Erwerbstätigkeit, Arbeitssuche, Erwerbslosigkeit, Nichterwerbstätigkeit
  • allgemeiner und beruflicher Ausbildungsabschluss, Besuch von Schule, Hochschule, berufliche und allgemeine Aus- und Fortbildung
  • Quellen des Lebensunterhaltes und Höhe des Nettoeinkommens

Zusatzprogramm des Mikrozensus

Im Zusatzprogramm werden im Abstand von vier Jahren Fragen zu wechselnden Themenbereichen gestellt, wie z. B.

  • Angaben zur Wohnsituation
  • Angaben zur Krankenversicherung
  • Angaben zum Berufs- und Ausbildungspendeln (Beantwortung freiwillig)
  • Angaben zur Gesundheit und Behinderteneigenschaft (Beantwortung freiwillig)

Auswahl der Haushalte

Die Auswahl der Haushalte erfolgt mittels eines komplizierten mathematisch-statistischen Zufallsverfahrens (geschichtete Klumpenauswahl). Jährlich wird ein Viertel der zu befragenden Haushalte ausgetauscht, um deren Belastungen auf maximal vier Jahre zu beschränken und dennoch Aussagen im Zeitvergleich zu ermöglichen. In Sachsen gelangen so jährlich rund 20 000 Haushalte in die Auswahl. Diese werden durch vom Statistischen Landesamt des Freistaates Sachsen geschulte Erhebungsbeauftragte befragt oder erteilen anhand eines Erhebungsbogens schriftlich Auskunft.

Bevölkerungskonzept

Bei der Auswertung der Ergebnisse der Mikrozensusbefragungen wird, je nach Fragestellung, von verschiedenen Bevölkerungskonzepten ausgegangen. Für Aussagen zur Bevölkerung und ihrer Struktur wird die Bevölkerung am Ort der Hauptwohnung zugrunde gelegt. Demgegenüber nutzt die Statistik zu Haushalten und Lebensformen Konzepte, die auf der Bevölkerung in den privaten Haushalten bzw. der Bevölkerung am Wohnsitz der Lebensform beruhen.

Hochrechnung der Ergebnisse

Die Hochrechnung des Mikrozensus ab 2011 erfolgt auf Basis der Bevölkerungseckwerte aus der Fortschreibung des mit Stichtag 9. Mai 2011 durchgeführten Zensus.

Die Hochrechnung der Mikrozensus-Ergebnisse bis 2010 erfolgte auf Basis der Fortschreibungsergebnisse auf Grundlage der Daten des zentralen Einwohnerregisters der ehemaligen DDR vom 3. Oktober 1990.

Mit dem Ziel, die bei Stichproben unvermeidlichen zufallsbedingten sowie nicht zufällige systematische Fehler auszugleichen, wird nach Vorliegen der Befragungsergebnisse ein zweistufiges Verfahren angewandt, und zwar erfolgt zunächst ein Ausgleich der bekannten Befragungsausfälle (Kompensation) und schließlich eine schichtweise Anpassung der Stichprobenwerte an die Eckzahlen der laufenden Bevölkerungsfortschreibung (Hochrechnung). Der stichprobenbedingte Zufallsfehler ist u. a. vom Auswahlsatz und von der Streuung der Merkmale in der Grundgesamtheit abhängig.

In der Ein-Prozent-Stichprobe des Mikrozensus geht dieser sogenannte Standardfehler bei weniger als 50 erfassten Fällen über 15 Prozent hinaus, nach der Hochrechnung entspricht das Werten unter 5 000. Aufgrund der eingeschränkten Aussagefähigkeiten werden solche Ergebnisse mit dem Zeichen » / « blockiert. Zu beachten ist ebenfalls, dass durch Rundungsdifferenzen die Summen der Einzelwerte vom ausgewiesenen »Insgesamt« abweichen können. Bei Vergleichen mit anderen Statistiken sind diese Besonderheiten zu berücksichtigen.

Qualitätsberichte

Qualitätsberichte sind zu allen Bundesstatistiken und koordinierten Länderstatistiken verfügbar. Diese Berichte sind einheitlich gegliedert. Neben allgemeinen Informationen zur Statistik werden unter anderem Methodik, Genauigkeit, Aktualität, Vergleichbarkeit und Kohärenz erläutert. Als Hintergrundinformationen dienen sie einer sachgerechten Interpretation sowie dem Einschätzen der Aussagefähigkeit unserer Daten.

Rechtsgrundlagen

Nachfolgend Definitionen aus der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS):

Aktien

In- und ausländische Wertpapiere, in denen Anteilsrechte an einer Aktiengesellschaft (AG, KGaA) verbrieft sind.

Andere Ausgaben

Dazu zählen sonstige Steuern (z. B. Kraftfahrzeugsteuer), (freiwillige) Versicherungsbeiträge, sonstige geleistete Übertragungen, Ausgaben für die Tilgung und Verzinsung von Krediten sowie für die Bildung von Geld- und Sachvermögen.

Ausbildungskredite

Von privaten Personen zur Finanzierung der Aus- und Fortbildung aufgenommene Kredite wie (Meister-) BAföG, Studiengebührendarlehen, Bildungs- und Studienkredite sowie sonstige Ausbildungskredite. Die Restschuld umfasst den Betrag, der zurückgezahlt werden muss, bis alle Ausbildungskredite getilgt sind (einschließlich Zinsen).

Ausgabefähige Einkommen und Einnahmen

Die ausgabefähigen Einkommen und Einnahmen privater Haushalte werden ermittelt, indem zum Haushaltsnettoeinkommen die Einnahmen aus dem Verkauf von Waren (z. B. Verkauf von Gebrauchtwagen) sowie die sonstigen Einnahmen (z. B. Lottogewinne, Einnahmen aus der Einlösung von Leergut und Flaschenpfand) addiert werden. Die ausgabefähigen Einkommen und Einnahmen werden auch als verfügbares Einkommen bezeichnet. Im verfügbaren Einkommen nicht enthalten sind Einnahmen aus der Auflösung und Umwandlung von Vermögen (Sach- und Geldvermögen) sowie aus Kreditaufnahme.

Bausparguthaben

Guthaben noch nicht ausgezahlter Bausparverträge, einschließlich aller sonstigen privaten Guthaben bei Bausparkassen (einschließlich Zinsen und staatliche Zulagen).

Ersparnis und Sparquote

Die Ersparnis errechnet sich aus den Ausgaben für die Bildung von Geld- und Sachvermögen zuzüglich der Rückzahlung von Krediten (ohne Zinsen) und abzüglich der Einnahmen aus der Auflösung von Geld- und Sachvermögen sowie aus Kreditaufnahmen und der Zinsen für Hypotheken, Baudarlehen und Konsumentenkrediten.

Die Sparquote wird aus der Ersparnis in Prozent der ausgabefähigen Einkommen und Einnahmen gebildet.

Gesamtausgaben

Die Gesamtausgaben errechnen sich aus privaten Konsumausgaben zuzüglich anderen Ausgaben sowie Einkommen-, Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag und den Pflichtbeiträgen zur Sozialversicherung.

Gesamteinnahmen

Zu den Gesamteinnahmen zählen das Haushaltsbruttoeinkommen zuzüglich Arbeitgeberzuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung, Zuschüsse der Rentenversicherungsträger zur freiwilligen oder privaten Krankenversicherung, Einnahmen aus dem Verkauf von Waren sowie Einnahmen aus Vermögensumwandlung und Krediten.

Haupteinkommensperson

Durch die Festlegung einer Haupteinkommensperson lassen sich Mehrpersonenhaushalte nach unterschiedlichen Merkmalen (z. B. Alter, Geschlecht, soziale Stellung) einheitlich gliedern. Als Haupteinkommensperson gilt grundsätzlich die Person (ab 18 Jahren) mit dem höchsten Beitrag zum Haushaltsnettoeinkommen.

Hypothekenrestschuld

Die Restschuld ist die Summe der tatsächlich noch zu leistenden Gesamttilgungen für Darlehen (Hypotheken, Baudarlehen u. Ä.), die von den Haushalten für den Erwerb bzw. die Instandsetzung des Haus- und Grundvermögens aufgenommen wurden.

Investmentfonds

Hierzu zählen von Kapitalanlagegesellschaften verwaltete Fonds, wie z. B.: Aktienfonds (Beteiligungspapiere in- und ausländischer Aktiengesellschaften), Immobilienfonds (offene und geschlossene Fonds), Rentenfonds (verschiedene festverzinsliche Wertpapiere), Geldmarktfonds (Termingelder, Schuldscheindarlehen), sonstige Fonds (Mischfonds, Indexfonds, AS-Fonds, Dachfonds, Hedge-Fonds).

Konsumentenkredite

Kredite von Banken, Sparkassen und sonstigen Kreditgebern zum Kauf von Konsumgütern (z. B. Pkw, Möbel, Urlaubsreise). Hierzu zählen auch geliehene Gelder von Privatpersonen für Konsumzwecke.

Private Haushalte

Haushalte sind Personengemeinschaften, die zusammen wohnen, eine gemeinsame Hauswirtschaft führen und sowohl hinsichtlich der Einnahmen als auch des Konsums zusammengehören. Nicht dazu rechnen nur vorübergehend anwesende Besucher und Gäste sowie häusliches Personal, das nicht in der Wohnung übernachtet. Auch eine allein wohnende und wirtschaftende Person mit eigenem Einkommen kann einen eigenen Haushalt bilden. Gemeinschafts- und Anstaltsunterkünfte gelten nicht als Haushalte, können aber Privathaushalte beherbergen (z. B. Haushalt des Anstaltsleiters).

Bei der EVS werden ausschließlich Haushalte am Ort der Hauptwohnung erfasst.

Private Konsumausgaben

Dazu zählen Ausgaben für Käufe und unterstellte Käufe (Entnahmen aus dem eigenen Betrieb, Mietwert der Eigentümerwohnungen, Deputate u. Ä.) von Waren sowie die Zahlungen für Dienstleistungen und Reparaturen. Die privaten Konsumausgaben enthalten keine Ausgaben für direkte Steuern, Versicherungen, Übertragungen an andere private Haushalte oder Organisationen sowie Tilgung und Verzinsung von Krediten. Dies gilt auch für die Käufe von Grundstücken und Gebäuden sowie für Ausgaben zur Bildung von Geldvermögen.

Rentenwerte

Laufende Inhaberschuldverschreibungen in- und ausländischer Emittenten (Aussteller der Wertpapiere). Im Einzelnen sind dies Pfandbriefe, Kommunalobligationen, sonstige Bankschuldverschreibungen (einschließlich Zertifikate), staatliche Schuldtitel (z. B. Bundes-, Länder- bzw. Stadtanleihen, Bundesobligationen sowie -schatzbriefe) und Industrieobligationen.

Sonstige Anlagen bei Banken/Sparkassen

Fest- und Termingelder (einschließlich Sparbriefe) in- und ausländischer Kreditinstitute sowie Guthaben auf Tagesgeldkonten (einschließlich Zinsen).

Sonstige Wertpapiere/Vermögensbeteiligungen

Sparguthaben

Bei Banken und Sparkassen im In- und Ausland unbefristet angelegte Gelder, die nicht für den Zahlungsverkehr bestimmt sind (einschließlich Zinsen).

Verkehrswert

Geschätzter Preis, der im Fall des Verkaufes des Haus- und Grundbesitzes zum Erhebungszeitpunkt unter Berücksichtigung des Kaufpreises, der Wohnlage und Investitionen erzielt werden könnte.

Wertpapiere

Hierzu zählen Aktien, Rentenwerte, Investmentfonds und sonstige Wertpapiere und Vermögensbeteiligungen.

Nachfolgend Definitionen aus dem Mikrozensus (MZ):

Bevölkerung am Ort der Hauptwohnung

Die Bevölkerung bilden alle Personen, die mit Hauptwohnung in Sachsen gemeldet sind. Personen mit weiterer Wohnung im Ausland (z. B. Arbeiter auf Montage) sind der Bevölkerung ihrer in Sachsen gelegenen Heimatgemeinde zugerechnet. Nicht einbezogen sind Angehörige ausländischer diplomatischer Vertretungen oder Stationierungsstreitkräfte und deren Familienangehörige. Hauptwohnung ist die vorwiegend benutzte Wohnung einer Person.

Bevölkerung in (privaten) Haushalten

Personen, die allein oder zusammen mit anderen Personen eine wirtschaftliche Einheit bilden, zählen zur Bevölkerung in Haushalten. Unberücksichtigt bleiben Personen, die in Gemeinschafts- und Anstaltsunterkünften leben, ausgenommen in privaten Haushalten im Bereich von Gemeinschafts- und Anstaltsunterkünften. Da eine Person mehrere Wohnsitze beanspruchen kann (Nebenwohnung), sind Doppelzählungen möglich.

Haupteinkommensbezieher

Ab dem Mikrozensus 2005 wird ein/e Haupteinkommensbezieher/in im Haushalt ermittelt. Dies ist die Person mit dem höchsten monatlichen Nettoeinkommen im Haushalt. Sofern mehrere Haushaltsmitglieder über das gleiche monatliche Nettoeinkommen verfügen, entscheidet die Reihenfolge, in der die Personen im Fragebogen eingetragen sind. Haupteinkommensbezieher/in ist dann – aus dem Kreis aller Personen mit höchster persönlicher Nettoeinkommensklasse im Haushalt – das Haushaltsmitglied mit der niedrigsten Personennummer. Hat kein Haushaltsmitglied Angaben zum persönlichen monatlichen Nettoeinkommen gemacht oder hat sich die Bezugsperson des Haushalts als selbständige/r Landwirt/in in der Haupttätigkeit eingestuft, ist die Haushaltsbezugsperson gleichzeitig Haupteinkommensbezieher/in des Haushalts.

Bezugsperson des Haushalts ist die erste im Erhebungsbogen eingetragene Person. Durch sie werden die verwandtschaftlichen Beziehungen der Haushaltsmitglieder untereinander bestimmt. Personen unter 15 Jahren sind als Bezugsperson eines Haushalts ausgeschlossen.

Haushalte

Haushalte sind Personengemeinschaften, die zusammen wohnen und eine gemeinsame Hauswirtschaft führen. Nicht dazu rechnen nur vorübergehend anwesende Besucher und Gäste sowie häusliches Personal, das nicht in der Wohnung übernachtet. Auch eine allein wohnende und wirtschaftende Person kann einen eigenen Haushalt bilden (z. B. ein Untermieter). Entscheidendes Merkmal ist das selbstständige Wirtschaften des Haushaltsmitgliedes. Gemeinschafts- und Anstaltsunterkünfte gelten nicht als Haushalte, können aber Privathaushalte beherbergen (z. B. Haushalt des Anstaltsleiters).

Haushaltsnettoeinkommen

Das Haushaltsnettoeinkommen ist die Summe aller Nettoeinkünfte der zum Haushalt gehörenden Personen.

Nettoeinkommen

Beim monatlichen Nettoeinkommen handelt es sich um die Summe aller Nettoeinkünfte aus Lohn, Gehalt, Unternehmereinkommen, Rente, Pension, öffentliche Unterstützungen, Vermietung und Verpachtung, Kindergeld, Wohngeld u. a. (jedoch ohne einmalige Zahlungen, wie Lottogewinne). Bei Selbstständigen in der Landwirtschaft wird das Nettoeinkommen nicht erfragt. Die Ermittlung der Höhe des Nettoeinkommens erfolgt durch Selbsteinstufung der Befragten in vorgegebene Einkommensgruppen.

Überwiegender Lebensunterhalt

Der überwiegende Lebensunterhalt kennzeichnet die Unterhaltsquelle, aus welcher hauptsächlich die Mittel für den Lebensunterhalt bezogen werden. Bei mehreren Unterhaltsquellen wird nur die wesentlichste berücksichtigt.

Was wird gemeldet?

Öffentliche Institutionen, Unternehmen und Betriebe sind gesetzlich verpflichtet, statistische Auskünfte im Regelfall mittels Online-Verfahren zu melden. Gedruckte Fragebögen bzw. Papierfragebögen werden nur noch bei wenigen Statistiken verwendet.

Hier ist eine Auswahl aktueller Mustererhebungsbögen als druckbare PDF-Dateien hinterlegt. Diese PDF-Dateien sind nicht barrierefrei. Die Fragen und zugehörigen Erläuterungen geben Einblicke in die aus den Erhebungen zu erwartenden Ergebnisse sowie die Absichten der Statistiken.

Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS)

Laufende Wirtschaftsrechnungen (LWR)

Mikrozensus

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