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Das Informationsfreiheitsgesetz

Seit dem 01.01.2006 gilt für den Bereich der Behörden des Bundes das Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Zweck des IFG ist, das Verwaltungshandeln des Bundes durch erleichterten Informationszugang transparenter zu gestalten und damit die effektive Wahrnehmung von demokratischen Beteiligungsrechten der Bürgerinnen und Bürger zu stärken. Damit sollen Kontrolle und Akzeptanz des staatlichen Handelns verbessert werden.

Das Informationsfreiheitsgesetz gibt jedem voraussetzungslos einen allgemeinen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen gegenüber den Behörden und Einrichtungen des Bundes, damit auch gegenüber dem Auswärtigen Amt. Ein besonderes Interesse hierfür muss nicht geltend gemacht werden. Für die Information wird in der Regel eine Gebühr erhoben.

Es gibt jedoch Einschränkungen, denn Behörden des Bundes sind verfassungsrechtlich verpflichtet, öffentliche Belange zu schützen. Danach besteht in bestimmten Fällen kein Anspruch auf Informationszugang, u.a. wenn der Zugang zu der Information nachteilige Auswirkungen auf internationale Beziehungen haben kann oder die notwendige Vertraulichkeit internationaler Verhandlungen gewahrt werden muss.

Zum Schutz von personenbezogenen Daten wird der Zugang nur gewährt, wenn das Informationsinteresse des/der Anfragenden gegenüber den schutzwürdigen Interessen Dritter überwiegt oder aber der/die Dritte eingewilligt hat. Ebenso besteht kein Anspruch auf Informationszugang soweit der Schutz geistigen Eigentums dem entgegensteht; Zugang zu Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen wird nur mit Einwilligung der Betroffenen gewährt.

Der Informationszugang soll unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monats ermöglicht werden.

Anlaufstelle für Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz an das Auswärtige Amt:

Auswärtiges Amt
Arbeitsstab Informationsfreiheitsgesetz – AS-IFG-
11013 Berlin
Fax: 030 / 5000-53518
Tel: 030 / 5000-6070

Für alle anderen Anfragen nutzen Sie bitte das nachstehende E-Mail-Formular

Stand 08.01.2007

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Kontakt

Auswärtiges Amt
Arbeitsstab Informationsfreiheitsgesetz – AS-IFG-
11013 Berlin

Fax: 030 / 5000-53518
Tel: 030 / 5000-6070

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Stand: 13.09.2007

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