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Fragen, die von Bewerberinnen und Bewerbern für den mittleren Dienst sehr häufig gestellt werden

Kann ich mich als Abiturientin oder Abiturient für den mittleren Auswärtigen Dienst bewerben?

Antwort: Grundsätzlich ja.

Für Abiturienten dürfte jedoch grundsätzlich der gehobene Auswärtige Dienst die richtige Laufbahn sein und es wird nachdrücklich empfohlen, sich zunächst in dieser Richtung zu informieren und die Möglichkeit einer Bewerbung für den gehobenen Dienst zu prüfen. Informationen zum gehobenen Auswärtigen Dienst finden Sie hier. Außerdem wird auf die Informationen unter dem Punkt "Ist es die richtige Laufbahn?" hingewiesen. Es wird dringend dazu geraten, sich genau mit dem Berufsbild des mittleren und gehobenen Dienstes auseinanderzusetzen. Sie sollten Ihre Berufsentscheidung, die für den Rest Ihres Lebens gilt, nicht allein von z.B. mangelnden Sprachkenntnissen abhängig machen. Allein die Hoffnung auf einen späteren Aufstieg in den gehobenen Dienst dürfte als Motivation für eine Bewerbung für den mittleren Dienst ebenfalls nicht ausreichend sein. Insbesondere müssen auch die Aufstiegskandidaten das reguläre Auswahlverfahren für den gehobenen Dienst durchlaufen, sodass sich keinerlei Erleichterungen - auch nicht hinsichtlich der Sprachprüfung -ergeben. Ein Aufstieg in die nächsthöhere Laufbahn ist somit die Ausnahme!

Werden Bewerber/-innen mit einem Hochschulabschluss (z.B. Magister, Diplom, 1. jur. Staatsexamen) oder einem längeren Studium an einer (Fach-) Hochschule ohne Abschluss grundsätzlich vom Auswahlverfahren für den mittleren Auswärtigen Dienst ausgeschlossen?

Antwort: Ja!

Nach der derzeitigen Praxis werden Bewerber/-innen mit einem abgeschlossenen (Fach-) Hochschulstudium oder einer Studienzeit von mehr als 4 Semestern grundsätzlich nicht zum Auswahlverfahren für den mittleren Auswärtigen Dienst zugelassen. Für Hochschulabsolventen ist der höhere Auswärtige Dienst die richtige Laufbahn. Es wird nachdrücklich empfohlen, sich in dieser Richtung zu informieren und die Möglichkeit einer Bewerbung für den höheren Dienst zu prüfen. Fachhochschulabsolventen sollten sich über die Möglichkeiten informieren, mit einem Aufbaustudiengang die Einstellungsvoraussetzungen für den höheren Auswärtigen Dienst zu erfüllen. Nur in Ausnahmefällen kommt erfahrungsgemäß eine Bewerbung von (Fach-) Hochschulabsolventen für den gehobenen Auswärtigen Dienst in Betracht. Dabei sollte man sich bewusst sein, dass mit der Ausbildung im gehobenen Dienst ein zweites Studium (3 Jahre FH Bund, Fachbereich Auswärtige Angelegenheiten) verbunden ist. Der Vorbereitungsdienst im höheren Auswärtigen Dienst dauert hingegen nur ein Jahr. Auch wenn Sie sich erst nach Ihrer Zwischenprüfung oder mehr als 4 Semestern neu orientieren, sollten Sie eine Bewerbung für den mittleren Auswärtigen Dienst dann nicht in Erwägung ziehen, sondern eher eine Bewerbung für den gehobenen Auswärtigen Dienst oder den Abschluss Ihres Studiums mit anschließender Bewerbung für den höheren Auswärtigen Dienst ins Auge fassen.

Kann ich mich mehrmals für den mittleren Auswärtigen Dienst bewerben?

Antwort: Das hängt davon ab, an welchem Abschnitt des Auswahlverfahrens Sie gescheitert sind.

Sollten Sie bei der ersten Teilnahme am schriftlichen Teil des Auswahlverfahrens nicht erfolgreich sein, so ist eine erneute Bewerbung möglich. Man kann sogar ein feedback zu seinen im schriftlichen Vorauswahlverfahren erzielten Ergebnissen erhalten. Sollten Sie dagegen bereits am mündlichen Auswahlverfahren teilgenommen haben, ist eine erneute Bewerbung grundsätzlich nicht möglich. Das mündliche Auswahlverfahren verfolgt das Ziel, unter den nach dem schriftlichen Verfahren bestqualifizierten Bewerberinnen und Bewerbern diejenigen auszuwählen, die nach dem Eindruck des Auswahlausschusses für den mittleren Auswärtigen Dienst die beste persönliche Eignung haben. Eine Einladung zum mündlichen Auswahlverfahren erfolgt daher nur einmal.

Kann ich mich noch bewerben, obwohl die Bewerbungsfrist schon abgelaufen ist?

Antwort: Nein!

Nach Ende der Bewerbungsfrist können keine Bewerbungen mehr angenommen werden. Eine Bewerbung ist dann erst wieder für das darauffolgende Auswahlverfahren im vorgesehen Bewerbungszeitraum möglich.

Gibt es eine Höchstaltersgrenze und ggf. Ausnahmen davon?

Antwort: Ja!

Die Einstellung in den Vorbereitungsdienst ist bis zur Vollendung des 32. Lebensjahres und bei Schwerbehinderten mit einer anerkannten Schwerbehinderung von mindestens 50 % bis zur Vollendung des 40. Lebensjahres zulässig. Vollendet wird ein Lebensjahr mit dem jeweiligen Geburtstag. Am 32. Geburtstag wird also bereits das 32. Lebensjahr vollendet. Informationen zu Ausnahmeregelungen finden Sie hier.

Wo befindet sich die Akademie Auswärtiger Dienst?

Antwort: Die Akademie Auswärtiger Dienst befindet sich seit Dezember 2005 in Berlin. Die Anschrift lautet:

Akademie Auswärtiger Dienst
Schwarzer Weg 45
13505 Berlin

Kann mir ein bereits in einer anderen nichttechnischen mittleren Verwaltungslaufbahn abgeleisteter Vorbereitungsdienst auf den Vorbereitungsdienst für den mittleren Auswärtigen Dienst angerechnet werden, ggfs. auch nur teilweise?

Antwort: Nein, auch nicht teilweise!

Wenn man bereits in der mittleren Beamtenlaufbahn in einer anderen Verwaltung tätig ist, wäre dann unter Umständen eine Übernahme in den mittleren Auswärtigen Dienst möglich ?

Antwort: Nein!

Die Möglichkeit zu einem sog. Seiten- oder Quereinstieg ist gegenwärtig nicht vorgesehen. Sofern die formalen Zulassungsvoraussetzungen erfüllt werden, führt der Weg in den mittleren Auswärtigen Dienst nur über eine erfolgreiche Teilnahme am Auswahlverfahren und den anschließenden Vorbereitungsdienst im Auswärtigen Amt.

Muss ich am schriftlichen Auswahlverfahren für den mittleren Auswärtigen Dienst teilnehmen, wenn ich schon einen Eignungstest der DGP mitgemacht habe bzw. mich auch für den gehobenen Auswärtigen Dienst beworben habe?

Antwort: Ja!

Der Eignungstest für den mittleren Auswärtigen Dienst unterscheidet sich in einigen Punkten von den Eignungstests der DGP, die für andere Beamtenlaufbahnen des mittleren Dienstes durchgeführt werden. Außerdem ist ein spezieller Englischtest des Auswärtigen Amts Teil des schriftlichen Auswahlverfahrens für den mittleren Auswärtigen Dienst. Auch wenn Sie bereits am Auswahlverfahren für den gehobenen Auswärtigen Dienst teilgenommen haben, müssen Sie am schriftlichen Auswahlverfahren für den mittleren Auswärtigen Dienst teilnehmen. Da es sich beim mittleren und gehobenen Auswärtigen Dienst um zwei unterschiedliche Laufbahnen mit ganz unterschiedlichen Tätigkeitsbildern handelt, sind selbstverständlich auch die Eignungstests den jeweiligen Anforderungen angepasst.

Was verdiene ich als Beamter oder Beamtin im mittleren Auswärtigen Dienst?

Antwort: Ihre Verdienstmöglichkeiten während des Vorbereitungsdienstes und direkt nach der Laufbahnprüfung können Sie dieser Übersicht entnehmen.

Werden im späteren Berufsleben bei einer Versetzung ins Ausland persönliche Interessen oder familiäre Belange berücksichtigt?

Antwort: Ja.

Das Personalreferat bemüht sich bei der Versetzungsplanung die konkreten fachlichen und örtlichen Postenwünsche zu berücksichtigen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Auswärtigen Dienstes erhalten einige Monate vor dem Versetzungstermin eine Liste mit den neu zu besetzenden Posten, die sog. Vakanzenliste und sind gehalten, von dieser Liste eine bestimmte Anzahl an Auslandsposten anzugeben. Dabei können sie sich an persönlichen fachlichen Interessen, aber auch sprachlichen Fähigkeiten orientieren. In dieser Liste der "Wunschposten" können auch familiäre Belange (z.B. Erfordernis einer Deutschen Schule am Dienstort für die Kinder) einfließen. Das Personalreferat versucht bei der Planung, die von den Bediensteten unterbreiteten Wünsche so weitgehend wie möglich einzubeziehen. Dabei muss jedoch stets berücksichtigt werden, dass im dienstlichen Interesse alle vakanten Posten nachbesetzt werden.

Ist eine fortgesetzte spezielle Verwendung in einem bestimmten Fachbereich (z.B. Rechts- und Konsularbereich) des Auswärtigen Dienstes möglich?

Antwort: Nein.

Da die Arbeit im Auswärtigen Dienst der Rotation unterliegt, wechselt man nach spätestens 3-4 Jahren sein Aufgabengebiet. Jedoch ist es möglich sich auf konkrete Stellen zu bewerben.

Stand 22.06.2006

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Bitte wenden Sie sich an

Frank Bernhardt
Tel.: +49(0)30-5000-2975 eMail-Kontakt


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