Abstimmungen und Wahlen

Bei Abstimmungen und Wahlen können Sie am Sonntag Ihre Stimme an der Urne abgeben. Die Urnenöffnungszeiten und weitere Anweisungen finden Sie jeweils auf den Stimmausweisen.

Sie können aber auch brieflich abstimmen, wobei folgendes zu beachten ist:
Jede/r Stimmberechtigte kann seine Stimme von jedem Ort in der Schweiz aus brieflich abgeben. Die Unterlagen müssen spätestens am Abstimmungssonntag bis zur Schliessung der Urnen (12.00 Uhr) eintreffen bzw. an der Urne abgegeben werden.

Die Abstimmungsresultate werden auf der folgenden Seite publiziert:

Hochrechnungen bei Volksabstimmungen durch die gfs.bern

Die gfs.bern (Forschung für Politik Kommunikation, Gesellschaft) führt im Auftrag der SRG SSR idée suisse bei eidgenössischen Volksabstimmungen Erstanalysen und Hochrechungen. Die Hochrechungen können jeweils am Abstimmungssonntag abgerufen werden.